Toxikologie und Rechtskunde (gültig ab WS 2006/07) (Veranstaltungsübersicht)

Toxikologie und Rechtskunde (gültig ab WS 2006/07) (Veranstaltungsübersicht)

CHE.00035.03 Institut für Chemie 2 CP

Toxikologie und Rechtskunde

Lehrveranstaltungen WiSe 2026/27
Hinweise
siehe Modulleistung: Die Klausuren Rechtskunde und Toxikologie werden nicht benotet. Entsprechend der Bundesrichtlinie für den Erwerb der Sachkunde ist aber mindestens die Hälfte der gestellten Fragen richtig zu beantworten. Nach dem erfolgreichen Abschluss beider Veranstaltungen erhalten die Studierenden gemäß § 5 Abs. 1Nr. 7 der Chemikalien-Verbotsverordnung einen Vermerk im Bachelorzeugnis, der ihnen die "Eingeschränkte Sachkunde für das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel)" bestätigt.
Prüfungsleistung Modul
Klausur (Toxikologie), Klausur (Rechtskunde)
Kompetenzziele
  • Erwerben von Grundkenntnissen der Toxikologie, Einführung in ausgewählte Rechtsgebiete und die Regelungen des europäischen und deutschen Gefahrstoffrechts
  • Erwerben der eingeschränkten Sachkunde für das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung vom 13. Juni 2003
Modulteile Semesterveranstaltungen Prüfungsleistung
LV 1: Vorlesung (Vorlesung Toxikologie)
LV 2: Vorlesung (Vorlesung Rechtskunde)
LV 3: Kursus (Selbststudium)