ROM.02683.07 - Langue française I (Niveau de base/B1) (Veranstaltungsübersicht)

ROM.02683.07 - Langue française I (Niveau de base/B1) (Veranstaltungsübersicht)

ROM.02683.07 Institut für Romanistik 5 CP

Langue française I (Niveau de base/B1)

Lehrveranstaltungen SoSe 2025
Hinweise
obligatorische Teilnahmevoraussetzung:
Französischkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis gilt als erbracht,
a) wenn aus dem Abiturzeugnis hervorgeht, dass das Fach Französisch im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre oder in der Abiturprüfung mindestens mit der Note "gut" (2,0 bzw. 11 Punkte) abgeschlossen wurde oder
b) durch die Bescheinigung eines international anerkannten Sprachtests, beispielsweise durch:
·DELF A 2,
·UNICERT I,
·sonstiger international anerkannter Sprachtest, der der Studienbewerberin bzw. dem Studienbewerber Kenntnisse der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens bescheinigt. //

Modulleistung Klausur: Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. Die Klausur besteht aus Aufgaben zur Grammatik, zum Hörverstehen bzw. einem Diktat, zum Leseverstehen sowie evtl. einer Aufgabe zur Textproduktion.
Prüfungsvorleistung Modul
Mündliche Leistung oder Lerntagebuch oder Unterrichtssimulation oder Test
Prüfungsleistung Modul
Klausur
Kompetenzziele
Übergreifende Ziele: Die Studierenden üben die vier Fertigkeiten (Hörverstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben) in einfacheren inhaltlichen Zusammenhängen und entwickeln somit grundlegende Rezeptions- und Produktionskompetenzen. Dabei erlangen sie auch Kenntnis der grundlegenden grammatischen Mittel und trainieren deren Verwendung in der Kommunikation. Des Weiteren erwerben die Studierenden sprachbezogene Lern- und Arbeitstechniken und entwickeln somit selbstständiges und selbstverantwortliches Lernen.
Ziele in Bezug auf die vier Grundfertigkeiten:
  • Hörverstehen: Studierender versteht die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird. Kann verstehen, was man im Alltagsgespräch zu ihm/ihr sagt, falls deutlich gesprochen wird, muss aber manchmal um Wiederholung bitten. Kann in Radionachrichten und Fernsehsendungen zu bekannten Themen die Hauptpunkte verstehen. Kann Filmen folgen, deren Handlung im Wesentlichen durch Bild und Aktion getragen wird.
  • Sprechen: Studierender kann ohne Vorbereitung an Gesprächen teilnehmen über Themen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen. Kann auf Fragen reagieren, muss aber möglicherweise um Wiederholung bitten. Kann sich in einfachen Sätzen zusammenhängend zu Themen (wie beschrieben) äußern und die eigene Meinung darlegen. Kann mit einfachen Worten eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben.
  • Leseverstehen: Studierender kann einfache Sachtexte über vertraute Themen und einfache literarische Texte verstehen. Kann längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen.
  • Schreiben: Studierender kann einfache, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus seinem Interessengebiet verfassen. Kann über eigene Erfahrungen oder Gefühle in einem einfachen, zusammenhängenden Text schreiben (z.B. Brief).
Modulteile Semesterveranstaltungen Prüfungsleistung
LV 1: Übung (Cours général de langue française Ia)
LV 2: Kursus (Selbststudium (kursbezogene Vor- und Nachbereitung))
LV 3: Übung (Cours général de langue française Ib)
LV 4: Kursus (Selbststudium (kursbezogene Vor- und Nachbereitung))
LV 5: Kursus (Selbststudium (Vorbereitung der Modulleistung))