PDG.08572.01 - H1: Erwachsenenbildung/Weiterbildung (Vollständige Modulbeschreibung)

PDG.08572.01 - H1: Erwachsenenbildung/Weiterbildung (Vollständige Modulbeschreibung)

Originalfassung Englisch
PDG.08572.01 5 CP
Modulbezeichnung H1: Erwachsenenbildung/Weiterbildung
Modulcode PDG.08572.01
Semester der erstmaligen Durchführung
Fachbereich/Institut Institut für Pädagogik
Verwendet in Studiengängen / Semestern
  • Erziehungswissenschaft (180 LP) (Bachelor) > Erziehungswissenschaft (Pädagogik) Erziehungswissenschaft180, Akkreditierungsfassung gültig ab SoSe 2023 > Pflichtmodule
Modulverantwortliche/r
Weitere verantwortliche Personen
Dr. Malte Ebner von Eschenbach
Teilnahmevoraussetzungen
Kompetenzziele
  • Einrichtungen und Institutionen im Feld der Erwachsenenbildung verorten und deren Aufgabengebiete analysieren
  • Adressaten- und Zielgruppenkonstruktionen reflektieren
  • Konzepte und Dimensionen didaktischen Handelns erläutern und vergleichen
  • Relevanz aktueller Entwicklungen für die institutionellen und professionellen Anforderungen und Potentiale der Erwachsenen- und Weiterbildung diskutierenng
  • gesellschaftliche und bildungspolitische Kontexte und deren Bedeutsamkeit für Erwachsenen - und Weiterbildung erörtern
Modulinhalte
  • Grundbegriffe, Gegenstände und Fragestellungen der Erwachsenenbildungswissenschaft
  • Funktionen, Formen und Strukturen erwachsenenpädagogischen Handelns
  • Überblick über erwachsenenpädagogische Institutionen und Arbeitsfelder mit Bezug zu historischen und aktuellen Entwicklungen in der Erwachsenen- und Weiterbildung
  • Didaktik der Erwachsenen- und Weiterbildung
  • Konzepte von Professionalisierung und Professionalität in der Erwachsenen- und Weiterbildung
Lehrveranstaltungsformen Vorlesung (2 SWS)
Seminar (2 SWS)
Kursus
Kursus
Kursus
Unterrichtsprachen Deutsch, Englisch
Dauer in Semestern 1 Semester Semester
Angebotsrhythmus Modul jedes Wintersemester
Aufnahmekapazität Modul unbegrenzt
Prüfungsebene
Credit-Points 5 CP
Modulabschlussnote LV 1: %; LV 2: %; LV 3: %; LV 4: %; LV 5: %.
Faktor der Modulnote für die Endnote des Studiengangs 1
Hinweise
Mündliche Falldiskussion: i.d.R. 10 Minuten pro Kandidat*in.

Die Prüfung kann frühestens in dem Semester abgelegt werden, in dem alle anderen Modulbestandteile absolviert worden sind.

Konkretisierende Regelungen sind in der "Handreichung zum Studium" festgelegt. Weitere Informationen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Modulveran­staltung Lehrveranstaltungs­form Veranstaltungs­titel SWS Workload Präsenz Workload Vor- / Nach­bereitung Workload selbstge­staltete Arbeit Workload Prüfung incl. Vorbereitung Workload Summe
LV 1 Vorlesung Vorlesung 2 0
LV 2 Seminar Seminar 2 0
LV 3 Kursus Selbststudium 0
LV 4 Kursus Studienleistung 0
LV 5 Kursus Modulleistung 0
Workload modulbezogen 150 150
Workload Modul insgesamt 150
Prüfung Prüfungsvorleistung Prüfungsform
LV 1
LV 2
LV 3
LV 4
LV 5
Gesamtmodul
Im Modul H1 muss eine Studienleistung lt. STPO § 9 Absatz 2 erbracht werden.
Mündliche Falldiskussion
Wiederholungsprüfung
Regularien Teilnahme­voraussetzungen Angebots­rhythmus Anwesenheits­pflicht Gewicht an Modulnote in %
LV 1 Wintersemester Nein %
LV 2 Wintersemester Nein %
LV 3 Wintersemester Nein %
LV 4 Wintersemester Nein %
LV 5 Wintersemester Nein %