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Blockveranstaltung: Gewissen und Gewissensfreiheit - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Blockveranstaltung: Gewissen und Gewissensfreiheit
Semester SS 2021
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 16
Heimat-Einrichtung Theologische Fakultät
Veranstaltungstyp Blockveranstaltung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Vorbesprechung Donnerstag, 18.02.2021 16:15 - 17:45
Erster Termin Donnerstag, 18.02.2021 16:15 - 17:45, Ort: (http://germann.jura.uni-halle.de/seminar)

Räume und Zeiten

(http://germann.jura.uni-halle.de/seminar)
Donnerstag, 18.02.2021 16:15 - 17:45
(Videobesprechung)
Dienstag, 11.05.2021 18:00 - 20:00
Keine Raumangabe
Donnerstag, 03.06.2021 09:00 - 17:00
Freitag, 04.06.2021 09:00 - 17:00
Samstag, 05.06.2021 09:00 - 17:00
Sonntag, 06.06.2021 09:00 - 17:00

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

"Die Freiheit des Gewissens ist unverletzlich." So ist Gewissensfreiheit heute in Art. 4 Absatz 1 Grundgesetz gewährleistet. Aber steht das Gewissen des einzelnen über dem für alle verbindlichen Recht? Was ist mit "Gewissen" überhaupt gemeint? Diese Fragen beschäftigen Theologie und Jurisprudenz seit Jahrhunderten und bis heute. Vor genau 500 Jahren berief sich Martin Luther auf dem Reichstag in Worms gegen die Autorität von Papst und Kaiser auf sein Gewissen. Das ist ein passender Anlass, um das Gewissen und seine Freiheit in einem interdisziplinären Seminar mit Theologen und Juristen zur Diskussion zu stellen.

Literatur: Hinweise zu juristischer, philosophischer und theologischer Literatur folgen.

Geplant ist die Durchführung als Blockseminar (in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen). Das in der Ankündigung angegebene Wochenende ist zunächst als vorläufig anzusehen.

Zum Verfahren: Willkommen sind Studenten der Rechtswissenschaft und solche der Theologie aller Semester. Die Seminarleistung für Studenten der Rechtswissenschaft besteht neben der Teilnahme an den Seminarsitzungen aus einem schriftlich ausgearbeiteten und mündlich zur Diskussion gestellten Seminarreferat. Auch von Studierenden der Theologie wird die Übernahme eines Referats erwartet. Für Jura-Studierende hat schon eine Vorbesprechung mit Themenvergabe stattgefunden, für Theologiestudierende wird dies in einer eigenen Vorbesprechung vor Beginn des Semesters erfolgen. Bitte melden Sie sich einfach an. Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Termin der Vorbesprechung.

Themenvorschläge (die Themen werden in der Vorbesprechung näher erläutert; weitere Themenvorschläge sind willkommen; die mit T gekennzeichneten Themen sind besonders geeignet für Teilnehmer aus der Theologie):

1. Schutzbereich und Schranken der Gewissensfreiheit (G)
2. Das Verhältnis von Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit (G/S)
3. Die Gewissensfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention (G/S)
4. Das Gewissen des Abgeordneten nach Art. 38 I 2 GG (G)
5. Gewissen und Gewissensfreiheit bei Luther (T)
6. Die These vom Ursprung der Grundrechte in der Freiheit des religiösen Gewissens (G/S)
7. Der Schutz der Dissidenten im Augsburger Religionsfrieden von 1555 und im Westfälischen Frieden von 1648
8. Gewissen bei Kant (T/G)
9. Gewissen bei Hegel (T/G)
10. Nietzsches Dekonstruktion des schlechten Gewissens (T/G)
11. Gewissen und Gewissensfreiheit in der neueren protestantischen und katholischen Ethik (T)
12. Gewissen bei Bonhoeffer und Tillich (T)
13. Gewissen bei Luhmann (T/G)
14. Gewissensentscheidung in den Verlautbarungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (T/S)
15. Gewissensfreiheit im Recht der Hilfe zur Selbsttötung (G/S)
16. Steuerverweigerung aus Gewissensgründen (G/S)
17. Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 III GG (G/S)
18. Das Ablehnungsrecht in § 5 des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zur Gleichstellung von Gottesdiensten zur Segnung zweier Menschen in eingetragener Partnerschaft mit Traugottesdiensten (S)
19. Der Schutz des Gewissens im Arbeitsverhältnis am Beispiel des „Whistleblowing“ (S)