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Kolloquium: Europäisches Arbeitsrecht - Details
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Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Mittwoch: 16:00 - 18:00, zweiwöchentlich(3x)
Mittwoch, 21.11.2012 16:00 - 19:00
Mittwoch, 12.12.2012 16:00 - 19:00
Mittwoch, 09.01.2013 16:00 - 19:00

Kommentar/Beschreibung

In zunehmendem Maß werden Inhalte unseres Arbeitsrechts vom europäischen Gemeinschaftsrecht vorgegeben. In der Veranstaltung, die zum Pflichtstoff des Schwerpunktbereichs „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“ gehört, sollen anhand ausgewählter Regelungsbereiche das Zusammenspiel von europäischem und deutschem Arbeitsrecht sowie die hierauf bezogene Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit erörtert werden.

Dazu werden die grundlegenden Strukturen des europäischen Arbeitsrechts, die Rechtsquellen im primären und sekundären Gemeinschaftsrecht sowie ausgewählte Probleme der Umsetzung in das deutsche Recht vorgestellt und gemeinsam erarbeitet.
Zu den thematischen Schwerpunkten gehören das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter, die Diskriminierungsverbote, die Bildung Europäischer Betriebsräte und die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft.

Im Rahmen der Veranstaltung ist es möglich, Kurzreferate zu halten und nach Absprache mit dem Dozenten auch Leistungsnachweise zu erwerben. Die Veranstaltung ist auch für den Studiengang europäisches Wirtschaftsrecht sowie für den Masterstudiengang "Human Ressources Management" geeignet und kann auch insoweit für Leistungsnachweise genutzt werden. Zudem dient die Veranstaltung der Vertiefung bisher erworbener arbeitsrechtlicher und europarechtlicher Kenntnisse und ist daher auch für die Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen gut geeignet. Die Übernahme eines Referats ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.