Seminar: Mächtige Mätressen, begehrte Konkubinen, ehrbare Ehefrauen. Ehe und Nichtehe im rechtlichen, sittlichen und sozialen Spannungsfeld - Details

Seminar: Mächtige Mätressen, begehrte Konkubinen, ehrbare Ehefrauen. Ehe und Nichtehe im rechtlichen, sittlichen und sozialen Spannungsfeld - Details

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Mächtige Mätressen, begehrte Konkubinen, ehrbare Ehefrauen. Ehe und Nichtehe im rechtlichen, sittlichen und sozialen Spannungsfeld
Semester WS 2010/11
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 0
erwartete Teilnehmendenzahl 30
Heimateinrichtung (zu löschen) Prof. Dr. Heiner Lück
Beteiligte Einrichtungen Dekanat Juristischer Bereich
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Lehrsprache(n) Deutsch

Räume und Zeiten

Die Zeiten der Veranstaltung stehen nicht fest.

Kommentar/Beschreibung

Im geltenden Recht ist inzwischen die Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtlicher Personen) detailliert rechtlich geregelt. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz erfolgte eine weitgehende Anlehnung dieser Form des geschlechtlichen Zusammenlebens an die Ehe. Demgegenüber hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft (verschieden geschlechtlicher Personen) bislang keine solche ausführliche Regelung erfahren. Dennoch existiert sie in unserer Gesellschaft massenhaft und wirft etliche rechtliche Probleme, insbesondere im Konfliktfall, auf. Diese erfahren auf der Grundlage des geltenden Rechts unterschiedliche Lösungen. Letztere sind in ihrer historischen Dimension Gegenstand des Seminars, das im Schwerpunktbereich „Forensische Praxis“ angesiedelt ist. Es soll versucht werden, sowohl Entwicklungslinien von der römischen Antike über das Mittelalter bis hin zum bürgerlichen Recht der Moderne aufzuzeigen und die zeitspezifischen Rechtsprobleme und deren Lösungsmodelle herauszuarbeiten. Das Nebeneinander von rechtlich privilegierten Formen des Zusammenlebens der Geschlechter (Ehe) und weiteren tolerierten Modellen (Konkubinat, Ehe zur linken Hand, Mätressenverhältnisse u. a.) hat es immer gegeben. Ausgehend von diesen Prämissen sollen folgende Themen(Referat und wissenschaftliche Seminarhausarbeit) behandelt werden (Auswahl):
1) Römisch-rechtlich tradierte Formen des nichtehelichen Zusammenlebens; 2) Strafrechtsgeschichtliche Aspekt des nichtehelichen Zusammenlebens; 3) Abaelard und Heloisa; 4) Mätressen des Kardinals Albrecht, Erzbischofs von Magdeburg und Mainz; 5) Der Fall Gräfin Cosel; 6) Goethe und Christiane Vulpius; 7) Konkubinat im Nationalsozialismus: Adolf Hitler und Eva Braun; 8) Das Bild von Jungfrau und Ehefrau in der höfischen Kultur des Mittelalters (Nibelungenlied, Minnesang); 9) Frauen im Sachsenspiegel; 10) Eheschließung als Übergangsritual (A. v. Gennep, V. Turner u.a.); 11) Stellung der Mätressen- und Konkubinenkinder; 12) Die Gefährdung der Ehe durch die Liebe; 13) Die „bürgerliche“ Ehe des BGB (1900) zwischen Romantik und „freier Liebe“; 14) Die gleichberechtigte Ehe: inhaltsleer und folgenschwer: Vom Gleichberechtigungsgesetz über die Eherechtsreform zur Unterhaltsnovelle 1986.
Eine Vorbesprechung findet am Dienstag, den 5. Oktober 2010, 18.15 Uhr, in der Rechtsgeschichtlichen Bibliothek statt.
Im Rahmen des Seminars wird eine Busexkursion zur Burg Stolpen (Ort der Gefangenschaft der Gräfin Cosel) durchgeführt.

E. Ebel, Der Konkubinat nach altwestnordischen Quellen. Philologische Studien zur sogenannten „Friedelehe“ (= Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 8), Berlin 1993; A. Esmyol, Geliebte oder Ehefrau? Konkubinen im frühen Mittelalter, Köln u.a. 2002; J. Gernhuber / D. Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts, 4. Aufl., München 1994; U. Gerhardt (Hg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997; H.-W. Goetz (Hg.), Weibliche Lebensgestaltung im frühen Mittelalter, Köln u.a. 1991; H. Grziwotz, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 4. Aufl., München 2004; M. Kaser/R. Knütel, Römisches Privatrecht, 17. Aufl., München 2003; H. Lück, Lehnrecht und Ehebruch. Das Beispiel Tristan, in: wagnerspectrum 1 (2005), S. 80-97; E. Schumann, Die nichteheliche Familie. Reformvorschläge für das Familienrecht mit einer Darstellung der geschichtlichen Entwicklung und unter Berücksichtigung des Völker- und Verfassungsrechts, München 1998; dies., Christian Thomasius’ juristische Disputation „Von der Kebsehe“ 1714, in: H. Lück (Hg.): Christian Thomasius (1655-1728). Wegbereiter moderner Rechtskultur und Juristenausbildung, Hildesheim u. a. 2006, S. 267-296; D. Schwab, Familienrecht, 17. Aufl., München 2009; ders., Jena du die Entdeckung der romantischen Ehe, in: ZNR 2005, S. 177-188; A. Tacke (Hg.), „… wir wollen der Liebe Raum geben“. Konkubinate geistlicher und weltlicher Fürsten um 1500 (= Schriftenreihe der Stiftung Moritzburg, Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt 3), Göttingen 2006; O. Ulbricht (Hg.), Von Huren und Rabenmüttern. Weibliche Kriminalität in der Frühen Neuzeit, Köln u.a. 1995.

Anmelderegeln

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  • Die Anmeldung ist gesperrt.