MLU
ROM.02683.04 - Langue française I (Niveau de base/B1) (Veranstaltungsübersicht)
ROM.02683.04 Institut für Romanistik 5 CP

Langue française I (Niveau de base/B1)

Lehrveranstaltungen SoSe 2024
Hinweise
Französischkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis wird erbracht durch die Durchschnittsnote 11 Punkte im Fach Französisch in den letzten beiden Schuljahren, durch den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an DELF A2 bzw. den Nachweis von UNICERT I oder durch ein sonstiges Zeugnis, das Französischkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens bescheinigt.

Modulleistung Klausur: Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. Die Klausur besteht aus einem Diktat, aus Aufgaben zur Grammatik und aus Aufgaben zum Leseverstehen. Das Diktat wird einfach gewichtet, die Aufgaben zur Grammatik und die Aufgaben zum Leseverstehen werden jeweils zweifach gewichtet.
Prüfungsleistung Modul
Klausur
Kompetenzziele
Übergreifende Ziele: Die Studierenden üben die vier Fertigkeiten (Hörverstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben) in einfacheren inhaltlichen Zusammenhängen und entwickeln somit grundlegende Rezeptions- und Produktionskompetenzen. Dabei erlangen sie auch Kenntnis der grundlegenden grammatischen Mittel und trainieren deren Verwendung in der Kommunikation. Des Weiteren erwerben die Studierenden sprachbezogene Lern- und Arbeitstechniken und entwickeln somit selbstständiges und selbstverantwortliches Lernen.
Ziele in Bezug auf die vier Grundfertigkeiten: (Orientierung an Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Hörverstehen: Studierender versteht die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird. Kann verstehen, was man im Alltagsgespräch zu ihm/ihr sagt, falls deutlich gesprochen wird, muss aber manchmal um Wiederholung bitten. Kann in Radionachrichten und Fernsehsendungen zu bekannten Themen die Hauptpunkte verstehen. Kann Filmen folgen, deren Handlung im Wesentlichen durch Bild und Aktion getragen wird.
  • Sprechen: Studierender kann ohne Vorbereitung an Gesprächen teilnehmen über Themen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen. Kann auf Fragen reagieren, muss aber möglicherweise um Wiederholung bitten. Kann sich in einfachen Sätzen zusammenhängend zu Themen (wie beschrieben) äußern und die eigene Meinung darlegen. Kann mit einfachen Worten eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben.
  • Leseverstehen: Studierender kann einfache Sachtexte über vertraute Themen und einfache literarische Texte verstehen. Kann längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen.
  • Schreiben: Studierender kann einfache, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus seinem Interessengebiet verfassen. Kann über eigene Erfahrungen oder Gefühle in einem einfachen, zusammenhängenden Text schreiben (z.B. Brief).
Modulteile Semesterveranstaltungen Prüfungsleistung
LV 1: Übung (Cours général de langue française Ia)
LV 2: Kursus (Selbststudium (kursbezogene Vor- und Nachbereitung))
LV 3: Übung (Cours général de langue française Ib)
LV 4: Kursus (Selbststudium (kursbezogene Vor- und Nachbereitung))
LV 5: Kursus (Selbststudium (Vorbereitung der Modulleistung))