MLU
OSW.00841.06 - Sprachmodul Japanisch 4 (Vollständige Modulbeschreibung)
Originalfassung Englisch
OSW.00841.06 10 CP
Modulbezeichnung Sprachmodul Japanisch 4
Modulcode OSW.00841.06
Semester der erstmaligen Durchführung
Fachbereich/Institut Orientalisches Institut
Verwendet in Studiengängen / Semestern
  • Japanologie (90 LP) (Bachelor) > Japanologie Japanologie90, Akkreditierungsfassung (WS 2006/07 - SS 2018) > Pflichtmodule
Modulverantwortliche/r
Weitere verantwortliche Personen
Lektor für Japanisch
Teilnahmevoraussetzungen
bestandenes Sprachmodul Japanisch 3 oder äquivalente Sprachkenntnisse
Kompetenzziele
  • Nach Abschluss des Sprachmoduls Japanisch 4 sollten die Studierenden in der Lage sein, sich sprachlich eigenständig in Japan zurechtfinden zu können und auch über fachliche Zusammenhänge differenziert kommunizieren zu können.
  • Beherrschung eines geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Fachwortschatzes
Modulinhalte
Vermittlung komplexerer grammatikalischer Formen und Satzstrukturen in aktiver und passiver Anwendung. Bei der Vermittlung des Lernstoffes wird zunehmend mit natürlichen Texten gearbeitet.
Lehrveranstaltungsformen Übung (6 SWS)
Kursus
Unterrichtsprachen Deutsch, Englisch
Dauer in Semestern 1 Semester Semester
Angebotsrhythmus Modul jedes Sommersemester
Aufnahmekapazität Modul unbegrenzt
Prüfungsebene
Credit-Points 10 CP
Modulabschlussnote LV 1: %; LV 2: %.
Faktor der Modulnote für die Endnote des Studiengangs 1
Hinweise
Die Anmeldung zu Modul und Modulleistung erfolgt der ersten Unterrichtswoche des Sommersemesters. Die Anmeldung zur Modulleistung erfolgt spätestens 4 Wochen vor der Leistung.
Modulveran­staltung Lehrveranstaltungs­form Veranstaltungs­titel SWS Workload Präsenz Workload Vor- / Nach­bereitung Workload selbstge­staltete Arbeit Workload Prüfung incl. Vorbereitung Workload Summe
LV 1 Übung Übung 6 0
LV 2 Kursus Hausaufgaben, intensives Selbststudium 0
Workload modulbezogen 300 300
Workload Modul insgesamt 300
Prüfung Prüfungsvorleistung Prüfungsform
LV 1
LV 2
Gesamtmodul
Anwesenheit in mindestens 80% der Sitzungen, fristgerechte Erledigung von mindestens 80% der Hausaufgaben, Bestehen aller Sprachtests. Pro Semester werden 3-4 Sprach- und Kanji-Tests geschrieben, in denen mindestens 50% der jeweiligen Gesamtpunktzahl erreicht werden müssen. Bei Nichtbestehen eines Sprachtests gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit., Alternativ: Nachweis über Teilnahme an einem mindestens dreimonatigen Japanisch-Sprachkurs in Japan.
Klausur, mündliche Prüfung
Wiederholungsprüfung
Regularien Teilnahme­voraussetzungen Angebots­rhythmus Anwesenheits­pflicht Gewicht an Modulnote in %
LV 1 Sommersemester Nein %
LV 2 Sommersemester Nein %