MLU
PSY.07755.01 - MP-L. Abschlussmodul Master Psychologie 120 (30 LP) (Vollständige Modulbeschreibung)
Originalfassung Englisch
PSY.07755.01 30 CP
Modulbezeichnung MP-L. Abschlussmodul Master Psychologie 120 (30 LP)
Modulcode PSY.07755.01
Semester der erstmaligen Durchführung
Fachbereich/Institut Institut für Psychologie
Verwendet in Studiengängen / Semestern
  • Psychologie (MA120 LP) (Master) > Psychologie PsychologieMA120, Akkreditierungsfassung gültig ab WS 2022/23 > Pflichtmodule
Modulverantwortliche/r
Weitere verantwortliche Personen
Prof. Dr. Lars-Eric Petersen
Teilnahmevoraussetzungen
mindestens 60 Leistungspunkte im Masterstudiengang Psychologie 120 LP
Kompetenzziele
  • Vertiefung des Wissens über und der Fertigkeiten zur Planung, Durchführung und Auswertung einer empirisch-psychologischen Untersuchung zu einer selbst erarbeiteten Fragestellung
  • vertiefte Kompetenzen zur Verfassung eines schriftlichen Berichtes über eine eigene empirisch-psychologische Untersuchung
  • Fähigkeit zur mündlichen Präsentation einer eigenen empirisch-psychologischen Untersuchung
  • Wissen über das Publizieren empirisch-wissenschaftlicher Arbeiten im Bereich der Psychologie
Modulinhalte
  • eigenständige Bearbeitung einer Fragestellung in einem Spezialgebiet der Psychologie mit Standardmethoden und spezifischen Methoden des Faches
Lehrveranstaltungsformen Kolloquium (2 SWS)
Kursus
Selbständige betreute Arbeit
Kursus
Unterrichtsprachen Deutsch, Englisch
Dauer in Semestern 6 Monate Semester
Angebotsrhythmus Modul jedes Sommersemester
Aufnahmekapazität Modul unbegrenzt
Prüfungsebene
Credit-Points 30 CP
Modulabschlussnote LV 1: %; LV 2: %; LV 3: %; LV 4: %.
Faktor der Modulnote für die Endnote des Studiengangs 1
Hinweise
Für die Erstellung der Masterarbeit und der Verteidigung steht in der Regel insgesamt ein Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung. Die Masterarbeit selbst ist nach Themenausgabe innerhalb von 5 Monaten zu bearbeiten.
Die Themenstellung, Betreuung und Erstbegutachtung der Masterarbeit erfolgt durch die fachlich zuständige Professorin bzw. den fachlich zuständigen Professor oder eine Person aus den in § 33 a Abs. 2 Nr. 1 und 2 HSG LSA genannten Gruppen. Per Antrag an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Studien- und Prüfungsausschusses kann eine externe Person als Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter bestimmt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass die externe Person (1.) Psychologin bzw. Psychologe ist (mindestens Abschluss mit Diplom/Master) und dass die Person (2.) die Anforderungen an prüfungsberechtigte Personen laut § 12 Abs. 4 HSG LSA erfüllt. Die Person sollte zudem (3.) an der universitären Lehre im Masterstudium der Psychologie beteiligt sein. Zusätzlich zum Zulassungsantrag für die Abschlussarbeit im Masterstudium sind diese drei Punkte in einem formlosen Antrag auf Zulassung der externen Person als Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Studien- und Prüfungsausschusses zu dokumentieren.
Modulveran­staltung Lehrveranstaltungs­form Veranstaltungs­titel SWS Workload Präsenz Workload Vor- / Nach­bereitung Workload selbstge­staltete Arbeit Workload Prüfung incl. Vorbereitung Workload Summe
LV 1 Kolloquium Kolloquium 2 0
LV 2 Kursus Planung, Durchführung und Auswertung einer eigenständigen empirisch-psychologischen Untersuchung 0
LV 3 Selbständige betreute Arbeit Verfassen der Masterarbeit 0
LV 4 Kursus Vorbereitung und Durchführung der Verteidigung 0
Workload modulbezogen 900 900
Workload Modul insgesamt 900
Prüfung Prüfungsvorleistung Prüfungsform
LV 1
LV 2
LV 3
LV 4
Gesamtmodul
Masterarbeit, Verteidigung
Wiederholungsprüfung
Regularien Teilnahme­voraussetzungen Angebots­rhythmus Anwesenheits­pflicht Gewicht an Modulnote in %
LV 1 Sommersemester Nein %
LV 2 Sommersemester Nein %
LV 3 Sommersemester Nein %
LV 4 Sommersemester Nein %