MLU
PSY.07754.01 - PB-X. Abschlussmodul Bachelor Psychologie 180 (15 LP) (Vollständige Modulbeschreibung)
Originalfassung Englisch
PSY.07754.01 15 CP
Modulbezeichnung PB-X. Abschlussmodul Bachelor Psychologie 180 (15 LP)
Modulcode PSY.07754.01
Semester der erstmaligen Durchführung
Fachbereich/Institut Institut für Psychologie
Verwendet in Studiengängen / Semestern
  • Psychologie (180 LP) (Bachelor) > Psychologie Psychologie180, Akkreditierungsfassung gültig ab WS 2021/22 > Pflichtmodule
Modulverantwortliche/r
Weitere verantwortliche Personen
Prof. Dr. Lars-Eric Petersen
Teilnahmevoraussetzungen
erfolgreicher Abschluss von mindestens 3 der 6 Module aus der Gruppe "Psychologische, biologische und neurowissenschaftliche Grundlagen" (PB-E. Allgemeine Psychologie I (8 LP), PB-F. Allgemeine Psychologie II (8 LP), PB-G. Biologische Psychologie (6 LP), PB-H. Entwicklungspsychologie (8 LP), PB-I. Differentielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie (8 LP), PB-J. Sozialpsychologie (8 LP))
Kompetenzziele
  • grundlegende Fertigkeit zur Planung, Durchführung und Auswertung einer empirisch-psychologischen Untersuchung zu einer vorgegebenen Fragestellung oder einem vorgegebenen Problem
  • Fähigkeit zur Verfassung eines schriftlichen Berichtes über eigene empirisch-psychologische Untersuchungen
  • mündliche Präsentation über die eigene empirisch-psychologische Untersuchung
Modulinhalte
  • angeleitete Bearbeitung einer Fragestellung oder eines Problems in einem Spezialgebiet der Psychologie mit den Standardmethoden des Faches
Lehrveranstaltungsformen Kolloquium (2 SWS)
Kursus
Selbständige betreute Arbeit
Kursus
Kursus
Unterrichtsprachen Deutsch, Englisch
Dauer in Semestern 6 Monate Semester
Angebotsrhythmus Modul jedes Semester
Aufnahmekapazität Modul unbegrenzt
Prüfungsebene
Credit-Points 15 CP
Modulabschlussnote LV 1: %; LV 2: %; LV 3: %; LV 4: %; LV 5: %.
Faktor der Modulnote für die Endnote des Studiengangs 1
Hinweise
Für die Erstellung der Bachelorarbeit und der mündlichen Leistung steht in der Regel insgesamt ein Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung. Die Bachelorarbeit selbst ist nach Themenausgabe innerhalb von 5 Monaten zu bearbeiten.

Die Themenstellung, Betreuung und Erstbegutachtung der Bachelorarbeit erfolgt durch die fachlich zuständige Professorin bzw. den fachlich zuständigen Professor oder eine Person aus den in § 33 a Abs. 2 Nr. 1 und 2 HSG LSA genannten Gruppen. Per Antrag an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Studien- und Prüfungsausschusses kann eine externe Person als Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter bestimmt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass die externe Person (1.) Psychologin bzw. Psychologe ist (mindestens Abschluss mit Diplom/Master) und dass die Person (2.) die Anforderungen an prüfungsberechtigte Personen laut § 12 Abs. 4 HSG LSA erfüllt. Zudem sollte die Person (3.) an der universitären Lehre beteiligt sein. Zusätzlich zum Zulassungsantrag für die Abschlussarbeit im Bachelorstudium sind diese drei Punkte in einem formlosen Antrag auf Zulassung der externen Person als Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Studien- und Prüfungsausschusses zu dokumentieren.
Modulveran­staltung Lehrveranstaltungs­form Veranstaltungs­titel SWS Workload Präsenz Workload Vor- / Nach­bereitung Workload selbstge­staltete Arbeit Workload Prüfung incl. Vorbereitung Workload Summe
LV 1 Kolloquium Kolloquium 2 0
LV 2 Kursus Planung, Durchführung und Auswertung einer empirisch-psychologischen Untersuchung 0
LV 3 Selbständige betreute Arbeit Verfassen der Bachelorarbeit 0
LV 4 Kursus Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Leistung 0
LV 5 Kursus Versuchspersonenstunden 0
Workload modulbezogen 450 450
Workload Modul insgesamt 450
Prüfung Prüfungsvorleistung Prüfungsform
LV 1
LV 2
LV 3
LV 4
LV 5
Gesamtmodul
25 Versuchspersonenstunden
Bachelorarbeit, mündliche Leistung
Wiederholungsprüfung
Regularien Teilnahme­voraussetzungen Angebots­rhythmus Anwesenheits­pflicht Gewicht an Modulnote in %
LV 1 Sommersemester Nein %
LV 2 Sommersemester Nein %
LV 3 Sommersemester Nein %
LV 4 Sommersemester Nein %
LV 5 Sommersemester Nein %