PSY.08085.01 - R11: Berufsqualifizierende Tätigkeit III (Vollständige Modulbeschreibung)

PSY.08085.01 - R11: Berufsqualifizierende Tätigkeit III (Vollständige Modulbeschreibung)

Originalfassung Englisch
PSY.08085.01 20 CP
Modulbezeichnung R11: Berufsqualifizierende Tätigkeit III
Modulcode PSY.08085.01
Semester der erstmaligen Durchführung
Fachbereich/Institut Institut für Psychologie
Verwendet in Studiengängen / Semestern
  • Klinische Psychologie und Psychotherapie (MA120 LP) (Master) > Psychologie KlinPsycholog-therapMA120, Akkreditierungsfassung gültig ab WiSe 2023/24 > Pflichtmodule
Modulverantwortliche/r
Weitere verantwortliche Personen
Prof. Dr. Dr. Ronny Redlich
Teilnahmevoraussetzungen
Kompetenzziele
Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung
Die Studierenden sind in der Lage
  • die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II erworben haben, in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten umzusetzen, sowohl im ambulanten Setting (BQT III A) als auch im (teil-)stationären Setting (BQT III B)
  • aufbauend auf wissenschaftlich fundierten Kenntnissen zu psychischen Funktionen, Störungen und diagnostischen Grundlagen mittels wissenschaftlicher geprüfter Methoden Anamnesen und psychodiagnostische Untersuchungen bei verschiedenen Patientinnen und Patienten durchzuführen (unterschiedliche Altersgruppen, verschiedene Störungsbereiche, unterschiedliche Schwere- und Beeinträchtigungsgrade)
  • Indikationsstellungen sowie Risiko- und Prognoseeinschätzungen einschließlich Suizidalitätsabklärung durchzuführen
  • Patientinnen und Patienten über klassifikatorische Befunde aufzuklären und Therapie- und Behandlungsmaßnahmen abzuleiten sowie zu planen
  • selbständig therapeutische Basismaßnahmen (bspw. Psychoedukation) durchzuführen
  • Gespräche mit bedeutsamen Bezugspersonen von Patientinnen und Patienten zu führen
  • selbständig und eigenverantwortlich psychologisch-psychotherapeutische Gutachten zu erstellen
Modulinhalte
  • Einblicke in praktische psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patientinnen im ambulanten und (teil-)stationären Behandlungssetting, u.a. Aufnahmeprocedere, Therapieplanung
  • Hospitation bei der Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten
  • Unterstützung und Supervision bei der selbständigen Durchführung diagnostischer und therapeutischer Verfahren im direkten Patientinnen- und Patientenkontakt
  • Einübung diagnostischer und therapeutischer Handlungen
Die Lerninhalte orientieren sich dabei insgesamt an den spezifisch aufgeschlüsselten Leistungen und Lernzielen der Studierenden laut § 18 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychApprO).
Lehrveranstaltungsformen Kursus
Kursus
Unterrichtsprachen Deutsch, Englisch
Dauer in Semestern 2 Semester Semester
Angebotsrhythmus Modul jedes Studienjahr beginnend im Wintersemester
Aufnahmekapazität Modul unbegrenzt
Prüfungsebene
Credit-Points 20 CP
Modulabschlussnote LV 1: %; LV 2: %.
Faktor der Modulnote für die Endnote des Studiengangs 1
Hinweise
Dieses Modul bildet Teile der Inhalte der in der Approbationsordnung vorgesehenen Berufsqualifizierenden Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie (gefordert 20 LP) mit 20 LP ab (§18 PsychThApprO).

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie findet in Hochschulambulanzen, Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen, neuropsychologischen Versorgung oder in interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt statt. Die Anleitung der Studierenden nach § 18 Absatz 2 PsychThApprO erfolgt durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit entsprechender Fachkunde.

Das Dokumentationsheft enthält die Nachweise über die absolvierte Praktikumszeit (450h in der stationären und teilstationären Versorgung, 150h in der ambulanten Versorgung) sowie die zu erbringen Leistungen gemäß §18 PsychThApprO:
Die Studierenden sind unter Anwendung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden an der Diagnostik und der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu beteiligen, indem sie
1.aufbauend auf wissenschaftlich fundierten Kenntnissen zu psychischen Funktionen, Störungen und diagnostischen Grundlagen mittels wissenschaftlich geprüfter Methoden Anamnesen und psychodiagnostische Untersuchungen bei mindestens zehn Patientinnen und Patienten verschiedener Alters- und Patientengruppen aus mindestens vier verschiedenen Störungsbereichen mit jeweils unterschiedlichen Schwere- und Beeinträchtigungsgraden durchführen, die mindestens die folgenden Leistungen umfassen:
a) vier Erstgespräche,
b) vier Anamnesen, die von den studierenden Personen schriftlich zu protokollieren sind und per Video aufgezeichnet werden können,
c) vier wissenschaftlich fundierte psychodiagnostische Untersuchungen,
d) vier Indikationsstellungen oder Risiko- und Prognoseeinschätzungen einschließlich Suizidalitätsabklärung und
e) vier Patientenaufklärungen über diagnostische und klassifikatorische Befunde,
2. an mindestens einer psychotherapeutischen ambulanten Patientenbehandlung im Umfang von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Behandlungsstunden teilnehmen, die unter Verknüpfung von klinisch-praktischen Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen Grundlagen durchgeführt wird und zu der begleitend diagnostische und therapeutische Handlungen eingeübt werden,
3. an mindestens zwei weiteren einzelpsychotherapeutischen Patientenbehandlungen, bei denen eine Patientin oder ein Patient entweder ein Kind oder eine Jugendliche oder ein Jugendlicher sein soll, mit unterschiedlicher Indikationsstellung im Umfang von insgesamt mindestens zwölf Behandlungsstunden teilnehmen und dabei die Diagnostik, die Anamnese und die Therapieplanung übernehmen sowie die Zwischen- und Abschlussevaluierung durchführen,
4. mindestens drei verschiedene psychotherapeutische Basismaßnahmen wie Entspannungsverfahren, Psychoedukation oder Informationsgespräche mit Angehörigen selbständig, aber unter Anleitung durchführen,
5. Gespräche mit bedeutsamen Bezugspersonen bei mindestens vier Patientenbehandlungen führen und dokumentieren,
6. mindestens zwölf gruppenpsychotherapeutische Sitzungen begleiten,
7. selbständig und eigenverantwortlich mindestens ein ausführliches psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten erstellen, das ausschließlich Ausbildungszwecken dienen darf, und
8. an einrichtungsinternen Fortbildungen teilnehmen.
Modulveran­staltung Lehrveranstaltungs­form Veranstaltungs­titel SWS Workload Präsenz Workload Vor- / Nach­bereitung Workload selbstge­staltete Arbeit Workload Prüfung incl. Vorbereitung Workload Summe
LV 1 Kursus Praktikum in der ambulanten Versorgung (BQT III A) 0
LV 2 Kursus Praktikum in der stationären und teilstationären Versorgung (BQT III B) 0
Workload modulbezogen 600 600
Workload Modul insgesamt 600
Prüfung Prüfungsvorleistung Prüfungsform
LV 1
LV 2
Gesamtmodul
Dokumentationsheft
Wiederholungsprüfung
Regularien Teilnahme­voraussetzungen Angebots­rhythmus Anwesenheits­pflicht Gewicht an Modulnote in %
LV 1 Sommersemester und Wintersemester Nein %
LV 2 Sommersemester und Wintersemester Nein %