Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: „Dokumentation“: Aufzeichnungspraktiken zwischen Bürokratie und Bildermalen |
Semester | SS 2018 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 6 |
maximale Teilnehmendenanzahl | 28 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Montag, 09.04.2018 16:00 - 18:00, Ort: (FrSt / Haus 2 / SR 1) |
Teilnehmende | 4. Semester |
Studiengänge (für) | Master 120 |
SWS | 2 |
Sonstiges |
ACHTUNG! WICHTIGE REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS E1 "BEDEINGUNGEN UND STRUKTUREN SOZIALPÄDAGOGISCHEN HANDELNS“ IM SOMMERSEMESTER 2018 ****************************************************************************************** Im Studiengang MA 120 Erziehungswissenschaft müssen im Modul E1 "Bedingungen und Strukturen sozialpädagogischen Handelns" (10 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt 3 Lehrveranstaltungen belegt werden, davon 2 LV im Sommersemester 2018 und 1 LV im Wintersemester 2018/19. Im Sommersemester 2018 bietet der Lehrbereich Sozialpädagogik die folgenden zwei Lehrveranstaltungen an: Prof. Dr. Johanna Mierendorff: Ökonomie, Staat und Soziale Arbeit Dr. Oliver Schnoor: „Dokumentation“: Aufzeichnungspraktiken zwischen Bürokratie und Bildermalen Diese Veranstaltungen richten sich an die Studierenden des Studienganges MA 120. Die Teilnehmer-Innenanzahl ist auf max. 30 Studierende pro Veranstaltung begrenzt. ------------------------------------------------- Studienleistung ------------------------------------------------ Im Modul E1 muss in einer der insgesamt drei zu belegenden Lehrveranstaltungen eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Die Studienleistung ist jedoch grundsätzlich bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt worden ist (also im SoSe 2018 zum 30. September 2018). In welcher Form die Studienleistung erbracht werden kann und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird unter Berücksichtigung des vergleichbaren Workloads in allen Modulveranstaltungen zu Beginn der jeweiligen Vorlesungszeit durch den/die DozentIn bekannt gegeben. ----------------------------------------------- Modulprüfung -------------------------------------------- Das Modul E1 wird am Modulende – also Ende des WS 2018/19 – in Form einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Näheres zu den Prüfungsmodalitäten wird in den LVs rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung. Sollte eine zweite (und letzte) Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung ebenfalls als mündliche Prüfung abzulegen. --------------------------------- Ansprechmöglichkeiten --------------------------------- Für offene Fragen stehen Ihnen alle Lehrende des Moduls D4 (aktuell Prof. Mierendorff und Dr. Schnoor) im Rahmen ihrer angebotenen Sprechstunden gerne zur Verfügung. Die konkreten Sprechzeiten und -termine entnehmen Sie bitte den Angaben der Lehrenden im Stud.IP oder den persönlichen Uni-Homepage (Kontaktinfos im rechten grünen Rand). |