Erst seit 2007 beschreibt der deutsche Corporate Governance Kodex Compliance als "…die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien". Diese Vorlesung versteht sich daher als rechtstatsächliche Ergänzung der Vorlesungen zum Wirtschaftsstrafrecht. Im Zentrum steht die praktische Frage: Wie kann in der Privatwirtschaft, aber auch öffentlichen Verwaltung, eine effiziente Prävention gegen Wirtschaftsdelikte wie Korruption und den vielen Formen von Wettbewerbskriminalität gelingen, wie werden Organisationen compliant und integer? Hierzu werden theoretische und empirische Erkenntnisse zu den Ursachen und Präventionsmöglichkeiten aus kriminologischer Sicht dargestellt.