Die Vorlesung richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften sowie der Wirtschaftswissenschaften und behandelt die Grundzüge des Internationalen Privatrechts. Sie gliedert sich in einen Allgemeinen und Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil behandelt Funktion und Bedeutung des Internationalen Privatrechts sowie seine Rechtsquellen und Ziele. Zudem werden die kollisionsrechtliche Methodik, insbesondere die Anwendung von Kollisionsnormen eingeübt. Im Besonderen Teil werden das Internationale Erbrecht, Vertragsrecht, Sachenrecht sowie in Grundzügen das Gesellschafts- und das Familienrecht behandelt. Am Ende der Vorlesung wird eine Modulabschlussprüfung sowie eine Wiederholungsprüfung angeboten.