General information
Course name | Seminar: Zum Erschließen und Theoretisieren von Bedingungen und Strukturen (früh)pädagogischen Handelns |
Semester | SS 2016 |
Current number of participants | 3 |
expected number of participants | 30 |
Home institute | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Courses type | Seminar in category Offizielle Lehrveranstaltungen |
First date | Tuesday, 05.04.2016 08:00 - 12:00, Room: (FrSt / Haus 7 / SR 4) |
Type/Form | Seminar, 14-tägig |
Participants | 4. Semester MA 120 |
Pre-requisites | Bitte eine Fall-Vignette zur ersten Sitzung mitbringen (siehe Seminarbeschreibung). |
Learning organisation | Bitte eine Fall-Vignette zur ersten Sitzung mitbringen (siehe Seminarbeschreibung). |
SWS | 4 |
Miscellanea |
ACHTUNG! WICHTIGE REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS E1 "Bedingungen und Strukturen sozialpädagogischen Handelns" im SOMMERSEMESTER 2016 Im Studiengang MA 120 Erziehungswissenschaft müssen im Modul E1 "Bedingungen und Strukturen sozialpädagogischen Handelns" gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt 3 Lehrveranstaltungen belegt werden, davon 2 LV im Sommersemester 2016 und 1 LV im Wintersemester 2016/17. Der workload der drei LV ist grundsätzlich gleich angesetzt, wobei der spezifische Ablauf bzw. die Ausgestaltung einer LV unterschiedlich ausfallen kann. Im Sommersemester 2016 werden die folgenden zwei Lehrveranstaltungen angeboten: Behrends, Teresa M.A.: Sozialpädagogisches Handeln zwischen Recht und Ethik. Mo, 10-12 Uhr; wöchentlich Dipl. Päd. Fangmeyer, Anna: Zum Erschließen und Theoretisieren von Bedingungen und Strukturen (früh)pädagogischen Handelns. Di. 8-12 Uhr; 14-tägig ------------------------------------------------- LV-übergreifende Hinweise zur Studienleistung ------------------------------------------------ Im Modul E1 muss in einer der insgesamt drei zu belegenden Lehrveranstaltungen eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also für SoSe 2016 zum 30. September 2016). Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter / der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. ----------------------------------------------- Modulprüfung -------------------------------------------- Die Modulprüfung findet am Modulende – also am Ende des WS 2016/17 – in Form einer mündlichen Prüfung statt. Näheres zu den Prüfungsmodalitäten wird in den LV rechtzeitig bekannt gegeben. Im Falle des Nicht-Bestehens der Erstprüfung findet eine erste Wiederholungsprüfung ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung statt. Sollte eine zweite (und letzte) Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen (auch mdl. Prüfung). |