Seminar: Erziehungswissenschaftliche Theoriebildung in den Gender studies - Details

Seminar: Erziehungswissenschaftliche Theoriebildung in den Gender studies - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Erziehungswissenschaftliche Theoriebildung in den Gender studies
Semester SS 2014
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 1
erwartete Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Leitung des Instituts für Pädagogik
beteiligte Einrichtungen Leitung des Instituts für Rehabilitationspädagogik, Leitung des Instituts für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Dienstag, 08.04.2014 10:00 - 12:00, Ort: (FrSt / Haus 31 / SR 109)
Teilnehmende ab 2. Semester
Studiengänge (für) MA 120 Erziehungswissenschaft
SWS 2
Sonstiges ACHTUNG! Regularien zur Organisation & Durchführung von

MODUL C3 „ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTLICHE THEORIEBILDUNG IN GENDERSTUDIES“ im Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/15 – MA Erziehungswissenschaft
Im Studiengang MA Erziehungswissenschaft müssen im Modul C3 gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) innerhalb von zwei Semestern (üblicherweise im Rahmen der Wahl eines Schwerpunktes im zweiten und dritten Studiensemester oder als ergänzendes Modul aus dem Wahlbereich) insgesamt zwei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, im Normalfall davon eine LV im Sommersemester und eine LV im Wintersemester.
In der Regel wird das Modul im Wintersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen.

Die Wahlmöglichkeiten von LV sowie die Erbringung der Studien- und Modulleistungen werden durch die folgenden Festlegungen geregelt.

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Wahl der Modulveranstaltungen
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LV im Rahmen des Moduls C3:
- Pia Schmid: Erziehungswissenschaftliche Theoriebildung in den Gender studies

Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen.

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Studienleistung
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Im Modul C3 muss in einer der insgesamt zwei zu belegenden LV eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher der gewählten LV die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei der/dem Lehrenden formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also in diesem Sommersemester bis zum 30. September).
In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des jeweiligen Semesters bekanntgegeben.

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Modulprüfung
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Die Modulprüfung im Modul C3 kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden.

Mündliche Prüfung: Eine mündliche Prüfung dauert 25 Minuten und beinhaltet zwei Themen, die aus dem inhaltlichen Spektrum des gesamten Moduls in Absprache mit der/m PrüferIn bzw. den PrüferInnen frei gewählt werden können.
Weitere Informationen hierzu werden in den LV zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

Hausarbeit:
- Die Aufgabe besteht darin, eine wissenschaftliche Fragestellung zu entwickeln und diese (anhand geeigneter wissenschaftlicher Literatur) zu bearbeiten. Die Themenstellung soll sich an Themen aus dem inhaltlichen Spektrum des Moduls bzw. an den Themen der von Ihnen besuchten Seminare orientieren.
- Der Umfang der Arbeit soll zwischen 12 und 15 Seiten (Schrift 12 Punkt, eineinhalb Zeilen Zeilenabstand, Literaturverzeichnis zählt nicht mit, einheitliche Zitierweise beachten) betragen. Die Seitenangaben sind als Richtwert zu verstehen.
- Die Vorabsprache der Themen ist ein konstitutiver Bestandteil der Modulleistung. Nicht abgesprochene Themen werden nicht akzeptiert.
Weitere Informationen werden am Beginn der LV gegeben.

Räume und Zeiten

(FrSt / Haus 31 / SR 109)
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (15x)

Studienbereiche

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Anmeldung gesperrt (global)".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist gesperrt.