Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Kulturwissenschaftliche Pädagogik |
Semester | SS 2015 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 3 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 30 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
beteiligte Einrichtungen | Leitung des Instituts für Rehabilitationspädagogik, Leitung des Instituts für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Mittwoch, 08.04.2015 14:00 - 16:00, Ort: (FrSt / Haus 2 / SR 2) |
Teilnehmende | ab 2. Semester |
Studiengänge (für) | Master 120 Erziehungswissenschaft |
SWS | 2 |
Sonstiges |
LEHRVERANSTALTUNGEN MODUL D2 M.A. – SOMMERSEMESTER 2015 ACHTUNG! Regularien zur Organisation & Durchführung von MODUL D2 „BILDUNGSFORSCHUNG IM SPANNUNGSFELD VON KULTUR UND SOZIALER DIFFERENZ“ im Sommersemester 2015 und Wintersemester 2015/16 – MA Erziehungswissenschaft Im Studiengang MA Erziehungswissenschaft müssen im Modul D2 gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) innerhalb von zwei Semestern (üblicherweise im Rahmen der Wahl eines Schwerpunktes im zweiten und dritten Studiensemester oder als ergänzendes Modul aus dem Wahlbereich) insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, im Normalfall davon eine LV im Sommersemester und zwei LV im Wintersemester. In der Regel wird das Modul im Wintersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen. Die Wahlmöglichkeiten von LV sowie die Erbringung der Studien- und Prüfungsleistungen werden durch die folgenden Festlegungen geregelt. ------------------------------------------ Wahl der Modulveranstaltungen ------------------------------------------ LV im Rahmen des Moduls D2: - Alfred Schäfer: Kulturwissenschaftliche Pädagogik Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen. -------------------- Studienleistung -------------------- Im Modul D2 muss in einer der insgesamt drei zu belegenden LV eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher der gewählten LV die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei der/dem Lehrenden formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also in diesem Sommersemester bis zum 30. September). In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des jeweiligen Semesters bekanntgegeben. ------------------- Modulprüfung ------------------- Die Modulprüfung im Modul D2 kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden. Mündliche Prüfung: Eine mündliche Prüfung dauert 25 Minuten und beinhaltet zwei Themen, die aus dem inhaltlichen Spektrum des gesamten Moduls in Absprache mit der/m PrüferIn bzw. den PrüferInnen frei gewählt werden können. Weitere Informationen hierzu werden in den LV zu Beginn des Semesters bekanntgegeben. Hausarbeit: - Die Aufgabe besteht darin, eine wissenschaftliche Fragestellung entwickeln und diese (anhand geeigneter – wissenschaftlicher – Literatur) zu bearbeiten. Die Themenstellung soll sich an Themen aus dem inhaltlichen Spektrum des Moduls bzw. an den Themen der von Ihnen besuchten Seminare orientieren. - Der Umfang der Arbeit soll zwischen 12 und 15 Seiten (Schrift 12 Punkt, eineinhalb Zeilen Zeilenabstand, Literaturverzeichnis zählt nicht mit, einheitliche Zitierweise beachten) betragen. Die Seitenangaben sind als Richtwert zu verstehen. - Die Vorabsprache der Themen ist ein konstitutiver Bestandteil der Modulleistung. Nicht abgesprochene Themen werden nicht akzeptiert. Weitere Informationen werden am Beginn der LV gegeben. |