Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Soziale Gerechtigkeit |
Semester | WS 2011/12 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 0 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 35 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Donnerstag, 13.10.2011 10:00 - 12:00, Ort: (FrSt / Haus 5 / ECT-Hörsaal) |
Teilnehmende | 5. Semester |
Lernorganisation | Die Seminarlektüre wird als pdf in studip bereitgestellt. |
Leistungsnachweis | In dieser LV kann die Studienleistung in Form eines Kurzreferates mit einer Fragestellung (20 Minuten) sowie anschließender Diskussion (10 Minuten) und dazugehöriger Verschriftlichung (5 Seiten) erbracht werden. Die Studienleistung sollte den Regularien wissenschaftlichen Arbeitens entsprechen (Literaturangabe, Zitierweise, Layoutgestaltung etc.) und in ausgedruckter Form bis zum 31.03.2012 bei Dipl.-Päd. M. Hübenthal abgeben werden. |
Studiengänge (für) | BA 180 Erziehungswissenschaft |
SWS | 2 |
Sonstiges |
ACHTUNG! WICHTIGE REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS G3 „INTERVENTION UND ORGANISATION IN SOZIALPÄDAGOGISCHEN FELDERN“ IM SOMMERSEMESTER 2011 UND WINTERSEMESTER 2011/2012 Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul G3 (10 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt 3 Lehrveranstaltungen belegt werden, davon 1 LV im Sommersemester 2011 und 2 LV im Wintersemester 2011/12. Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 90 müssen im Modul G3 (5 LP, Wahlpflichtmodul) gemäß geltender Prüfungsordnungen in einem Semester 2 Lehrveranstaltungen belegt werden. Der Lehrbereich Sozialpädagogik bot im Sommersemester 2011 die folgenden beiden Lehrveranstaltungen an: - Sozialpädagogisches Handeln: Inskription und Deskription (Prof. Hörster) - Soziale Dienste im Wohlfahrtsstaat (Prof. Olk) Diese Veranstaltungen richteten sich sowohl an die Studierenden des BA 180 (Jg. 2009, 4. Semester) als auch an diejenigen Studierenden des BA 90 (Jg. 2008, 6. Semester), die ihre Bachelorarbeit NICHT im Fach Erziehungswissenschaft schreiben. Im Wintersemester 2011/12 werden die folgenden beiden Lehrveranstaltungen angeboten: - Kommunale Bildungslandschaften (Prof. Olk) - Soziale Gerechtigkeit (Hübenthal) Diese Veranstaltungen richten sich nur an die Studierenden des BA 180 (Jg. 2009, 5. Semester). Wahl der Modulveranstaltungen ------------------------------------------ BA Erziehungswissenschaft 180 (5. Semester) Von den Studierenden des BA 180 war im vergangenen Sommersemester GENAU EINE Lehrveranstaltung im Modul G3 zu belegen. Im gegenwärtigen Wintersemester 2011/12 wird dieses Modul dann mit GENAU ZWEI weiteren Lehrveranstaltungen fortgesetzt; dies heißt, dass beide angebotenen Lehrveranstaltungen besucht werden müssen. Studienleistung --------------------- In einer der im Modul G3 zu belegenden Veranstaltungen muss eine Studienleistung erbracht werden, die für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls erforderlich ist. Art und Umfang der Studienleistung bei werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter festgelegt und zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Modulleistung ------------------ BA Erziehungswissenschaft 180 (4. Semester) Das Modul wird mit einer Hausarbeit im Wintersemester 2011/12 abgeschlossen und muss spätestens am 31. März 2012 im Prüfungsamt eingereicht werden. Diese schriftliche Modulprüfung besteht in der Anfertigung einer mindestens 12-seitigen wissenschaftlichen Hausarbeit (das entspricht einer Anzahl von zirka 33.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Dabei gilt es, die Regularien wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten (Literaturangabe, Zitierweise, Layoutgestaltung etc.). Das Thema der Hausarbeit ist eigenständig zu wählen, muss aber inhaltlich an das Modul G3 gekoppelt und mit einem/einer Veranstaltungsleiter/-in abgestimmt sein. Dieser bzw. diese Lehrende ist dann zugleich der/die betreuende Prüfer/in, mit dem/der alle weiteren konkretisierenden inhaltlichen Absprachen vorgenommen werden. Als erste Wiederholungsprüfung findet eine mündliche Prüfung statt. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung abzulegen. |