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Seminar: „Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und seine Bedeutung in Deutschland im Kampf gegen Rassismus - ICERD - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: „Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und seine Bedeutung in Deutschland im Kampf gegen Rassismus - ICERD
Semester WS 2022/23
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 6
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Winfried Kluth
beteiligte Einrichtungen Dekanat Juristischer Bereich, Juristischer Bereich - Law School, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Fakultäts-/Dekanatsverwaltung
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Vorbesprechung Montag, 11.07.2022 12:15 - 13:00
Erster Termin Montag, 11.07.2022 12:15 - 13:00, Ort: (Seminarraum I - Juridicum)

Räume und Zeiten

(Seminarraum I - Juridicum)
Montag, 11.07.2022 12:15 - 13:00

Kommentar/Beschreibung

Die aktuelle Debatte über die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus, die durch
Art. 37a der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt in unserem Bundesland in einem
besonderen rechtlichen Kontext steht, hat auch dazu geführt, dass ein bislang wenig
beachtetes Internationales Übereinkommen größere Aufmerksamkeit erfährt: das ICERD. Das
Seminar will dazu beitragen, Inhalt und praktische Bedeutung des als Bundesgesetz geltenden
Übereinkommens zu erschließen und zu klären, welche Handlungspflichten daraus folgen.
Das Seminar kann für die Schwerpunktbereiche Staat und Verwaltung sowie Internationales,
Transnationales und Europäisches Recht belegt werden.
Die Seminarsitzung wird als Blockveranstaltung am Ende des Semesters durchgeführt.

Es können u.a. die folgenden Themen bearbeitet werden:

1. Entstehungsgeschichte, Präambel und rechtlicher Status des ICERD
2. Legaldefinition der Rassendiskriminierung in Art. 1 Abs. 1 ICERD im Verhältnis zu
Begriffsbestimmungen im Grundgesetz
3. Die Souveränitätsklauseln in Art. 1 Abs. 2 und Abs. 3 ICERD – was wird dadurch
ausgeschlossen?
4. Der Inhalt der Verpflichtungen zur Bekämpfung von Rassendiskriminierungen nach
Art. 2 Abs. 1 ICERD und deren Umsetzung in Deutschland
5. Die praktische Wirksamkeit der Verpflichtung zum Erlass besonderer Maßnahmen
gemäß Art. 2 Abs. 2 ICERD und deren Umsetzung in Deutschland
6. Die Pflicht zu strafrechtlichen Schutzpflichten gemäß Art. 4 lit. a) und b) ICERD
7. Die Verpflichtung zur Unterbindung rassendiskriminierenden Verhaltens durch
Behörden gemäß Art. 4 lit. c) ICERD
8. Die Verpflichtung zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes gemäß Art. 6 ICERD
9. Die verpflichtenden Maßnahmen im Bereich Bildung und Erziehung gemäß Art. 7
ICERD
10. Die verpflichtenden Maßnahmen im Bereich Kultur gemäß Art. 7 ICERD
11. Das Individualbeschwerdeverfahren gemäß Art. 14 ICERD - ein wirksames
Beschwerdeinstrument?

Eine Vorbesprechung mit weiteren Erläuterungen erfolgt am 11. Juli 2022 um 12.15 Uhr im
Seminarraum 1 (Juridicum).

Weitere Auskünfte und Anmeldungen bei Wiss. Mit. Luisa Eftger,
Juridicum Raum 1.27 (Di bis Do)

Diese Lehrveranstaltung ist im Studienbegleitprogramm von gender*bildet (Zertifikat Gender Studies) anrechenbar. Nähere Informationen und Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie unter https://www.rektorin.uni-halle.de/stabsstelle/vielfalt-chancengleichheit/gender_bildet/angebote_studierende/zertifikat/ .