ACHTUNG! Regularien zur Organisation & Durchführung von
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BA Erziehungswissenschaft (180)
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MODUL C3 „ASPEKTE HISTORISCHER ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT“ im Wintersemester 2015/16 und Sommersemester 2016
Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul C3 gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) innerhalb von zwei Semestern (üblicherweise im fünften und sechsten Studiensemester) insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, im Normalfall davon zwei LV im Wintersemester und eine LV im Sommersemester.
In der Regel wird das Modul in diesem Sommersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen.
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Wahl der Modulveranstaltungen
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LV im Rahmen des Moduls C3:
- Schmid, Pia: Der Körper im (pädagogischen) Diskurs der Moderne
- Ketelhut, Klemens: Religiosität und Pädagogik – Ausgewählte Epochen
- Lau, Dayana: Zum Verhältnis von Fürsorge, Wohlfahrtspflege und Familie
Grundsätzlich ist die Wahl der LV den Studierenden überlassen. Bitte beachten Sie, dass die TeilnehmerInnenzahlen für die LV begrenzt sind.
Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen.
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Studienleistung
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Im Modul C3 muss in einer der insgesamt drei zu belegenden LV eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher der gewählten LV die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei der/dem Lehrenden formal anzumelden und offiziell bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also im Sommersemester bis zum 30. September).
In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des jeweiligen Semesters bekanntgegeben.
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Modulprüfung
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Die Modulprüfung kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden.
Die Entscheidung über die Prüfungsform liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss in den Modulprüfungen der Module C1 bis C3 mindestens einmal die Prüfungsform ‚mündliche Prüfung‘ und mindestens einmal die Prüfungsform ‚Hausarbeit‘ erbracht werden.
Für die Anfertigung einer Hausarbeit bleibt dem/der Studierenden, unabhängig(!) vom Zeitpunkt der Anmeldung beim Prüfungsamt und dem/der verantwortlichen PrüferIn, offiziell Zeit bis zum 30. September.
Regularien zur mündlichen Prüfung:
Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten und beinhaltet zwei Themen, die aus dem inhaltlichen Spektrum des gesamten Moduls in Absprache mit den Prüfenden frei gewählt werden können.
Weitere Informationen hierzu werden in den LV bekannt gegeben.
Regularien zur Hausarbeit:
- Die Aufgabe besteht darin, eine wissenschaftliche Fragestellung entwickeln und diese (anhand geeigneter – wissenschaftlicher – Literatur) zu bearbeiten. Die Themenstellung soll sich an Themen aus dem inhaltlichen Spektrum des Moduls bzw. an den Themen der von Ihnen besuchten Seminare orientieren.
- Der Umfang der Arbeit soll zwischen 12 und 15 Seiten (Schrift 12 Punkt, eineinhalb Zeilen Zeilenabstand, Literaturverzeichnis zählt nicht mit, einheitliche Zitierweise beachten) betragen. Die Seitenangaben sind als Richtwert zu verstehen.
- Die Vorabsprache der Themen ist ein konstitutiver Bestandteil der Modulleistung. Nicht abgesprochene Themen werden nicht akzeptiert.
- Daher ist es sinnvoll, möglichst bald die Sprechstunden der möglichen Betreuungspersonen bzw. PrüferInnen zu nutzen.
Weitere Informationen werden am Beginn der LV gegeben.
Admission settings
The course is part of admission "Anmeldung gesperrt (global)".