Es gibt eine weitverbreitete Tendenz unter Historikern, unter Recht vor allem Normen zu verstehen, gegen die die historischen Subjekte sich entweder auflehnten oder die sie einander aufzuzwingen versuchten. Rechtsgeschichte wird so oft vor allem als Geschichte von Disziplinierung verstanden. Das ist vielleicht nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Recht ist nicht nur Straf-, sondern auch Zivilrecht. Einer der wichtigsten Bereiche, den Gesellschaften mithilfe des Rechts regeln, ist die Familie: Das Eigentum von Männern und Frauen, das Erbrecht, auch die Mitbestimmung der Familie bei der Wahl von Partnern. Im Seminar soll vor allem aufgrund von Forschungen zum ländlichen Frankreich nach der Rolle des modernen Zivilrechts in einer traditionell scheinenden Lebenswelt gefragt werden.
Einstieg:
Derouet, Bernard 1989: „Pratiques successorales et rapport à la terre: les sociétés paysannes d’ancien régime“, in: Annales ESC 44 (1) (1989), S. 173-206.
Eine Rohübersetzung wichtiger Texte von Bernard Derouet wird zu Semesterbeginn vorliegen. Dennoch sind grundlegende französische Sprachkenntnisse erwünscht.
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