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Vorlesung: „Das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments“ - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: „Das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments“
Untertitel -Das Staat-Kirche-Verhältnis in Vergangenheit und Gegenwart
Semester WS 2018/19
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 10
Heimat-Einrichtung Theologische Fakultät
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Montag, 15.10.2018 16:15 - 17:45, Ort: (Haus 30, Hörsaal 1)
Art/Form 2-stündige Vorlesung
Teilnehmende Offen für alle Teilnehmer
Studiengänge (für) KE/D: BM KG, AM KG, Wahlbereich im Hauptstudium
SWS 2
Sonstiges Beamer und Präsentation

Räume und Zeiten

(Haus 30, Hörsaal 1)
Montag: 16:15 - 17:45, wöchentlich (15x)

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Im Jahr 2018-2019 jährt sich zum 100. mal das Ende des “landesherrlichen Kirchenregimentes“ in Deutschland (November 1918) und die Erarbeitung der Weimarer Reichsverfassung (August 1919).
Beides wurde grundlegend für die heutige Stellung der Kirche in Staat und Gesellschaft.
Die Vorlesung blickt zurück auf die Anfänge des Staatskirchentums unter Kaiser Konstantin, beleuchtet die mittelalterlichen Auseinandersetzungen zwischen Kaiser und Papst (Investiturstreit), beschreibt die Begründung der besonderen Form des „landesherrlichen Kirchenregiments“ in den evangelischen Ländern in Deutschland seit der Reformationszeit, und die „Zuständigkeit“ der staatlichen Obrigkeit für die äußeren kirchlichen Belange. Sie zeichnet die Debatten im 18. Und 19. Jahrhundert über die Trennung der Kirche vom Staat nach und verhandelt das Thema „Staatgrenzen und Kirchengrenzen“. Sie würdigt die Reglungen der Weimarer Reichsverfassung, die – im Blick auf die Religionsgesellschaften - in unser Grundgesetz übernommen wurden. Sie betrachtet die vertraglichen Reglungen zwischen den evangelischen Kirchen und den Bundesländern.