Gemäß Artikel 7,3 GG ist der Religionsunterricht an den Schulen in Deutschland ordentliches Unterrichtsfach. Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Bedeutung dieser Verortung von ‚Religion‘ im deutschen Bildungssystem ebenso wie mit der historischen Entwicklung, die zum genannten Grundgesetzartikel führte. Darüber hinaus werden Aspekte der theologischen, juristischen und pädagogischen Begründung des Religionsunterrichts ebenso betrachtet wie ausgewählte religionsdidaktische Perspektiven.