Die Vorlesung schließt unmittelbar an die Vorlesung Strafrecht I an. Sie soll weitere grundlegende Kenntnisse im Strafrecht vermitteln und bereits erworbenes Wissen und Verständnis vertiefen.
Aus dem Allgemeinen Teil werden behandelt: Versuch und Rücktritt, Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen. Im Besonderen Teil liegt der Schwerpunkt im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, sowie bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
Leistungsnachweis: Am Ende der Vorlesungszeit wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten.