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Seminar: Sozialpädagogische Kasuistik als Erfahrungsraum - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Sozialpädagogische Kasuistik als Erfahrungsraum
Untertitel Experimente mit Nichtwissen, Ungewissheit, Fremdheit
Semester SS 2014
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 0
erwartete Teilnehmendenanzahl 35
Heimat-Einrichtung Leitung des Instituts für Pädagogik
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Donnerstag, 10.04.2014 08:00 - 12:00, Ort: (FrSt / Haus 5 / ECT-HS)
Teilnehmende ab 2. Semester
Voraussetzungen Erfahrungen in Praxen der (Sozial)Pädagogik zwingende Teilnahmevoraussetzung!
Studiengänge (für) Bachelor 90 / 180 Erziehungswissenschaft
SWS 2
Sonstiges ACHTUNG! WICHTIGE REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS G2 „ORGANISATION, INTERVENTION UND FALLVERSTEHEN IN DER SOZIALEN ARBEIT“ IM SOMMERSEMESTER 2014
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Lehrveranstaltungsbelegung von BA 180
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul G2 (15 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt fünf Lehrveranstaltungen belegt werden; davon 3 LV im Sommersemester 2014 und 2 LV im Wintersemester 2014/15.

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Lehrveranstaltungsbelegung von BA 90
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 90 müssen im Modul G2 (10 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt drei Lehrveranstaltungen belegt werden; davon 2 LV im Sommersemester 2014 und 1 LV im Wintersemester 2014/15.

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Angebot und Wahl der Modulveranstaltungen
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Der Lehrbereich Sozialpädagogik bietet im Sommersemester 2014 im Modul G2 für alle Studierenden des Studienganges BA 180 sowie BA 90 die nachstehenden Seminare an:


Prof. Thomas Olk: Der 14. Kinder- und Jugendbericht
Janine Kuhnt (MA): Organisierte Bürgergesellschaft und lokale Engagementinfrastruktur" (Do 14-16h: Haus 5, ECT-Saal)
Dipl. Päd. Rene Burghardt: Zur Relevanz des Fallverstehens in der Sozialpädagogik
Dr. Matthias Zaft: Fall. Wissen. (Re-)Konstruktion aktueller und historischer Fälle der Sozialen Arbeit
Dipl. Päd. Constanze Woide: Kommunale Bildungslandschaften
Dipl. Päd. Anna Fangmeyer: Sozialpädagogische Kasuistik als Erfahrungsraum
Dipl. Päd. Gesine Nebe: Sozialpädagogisches Können
Dipl. Päd. Tina Wiesner: Organisationsentwicklung in Sozialen Diensten – Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe
Dipl. Päd. Anna Ifland: Geschlecht und Gesellschaft
Dipl. Päd. Ivanka Somborski: Perspektiven einer sozialräumlichen Kinder- und Jugendarbeit
Dipl. Päd. Elisabeth Müller: Fallverstehen in der schulbezogenen Jugendarbeit


Die zu belegenden Veranstaltungen können aus dem oben aufgeführten Lehrangebot im Modul G2 grundsätzlich frei gewählt werden. Die grundsätzlich freie Wahl wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmerbegrenzung von max. 32 Studierenden pro Lehrveranstaltung. Bei einer deutlichen Überbelegung eines Seminars kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich auf alle in die Teilnehmerliste eines überbelegten Seminars eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ein präferiertes Seminar nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf ein anderes, unterbesetztes Seminar verteilt. Die jeweilige Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Absprachen. Die endgültigen Teilnehmerlisten stehen im Laufe des Aprils 2014 fest und können dann im Stud.IP eingesehen werden.

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Studienleistungen von BA 180
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Im Modul G2 müssen von Studierende BA 180 innerhalb der zu belegenden Lehrveranstaltungen insgesamt zwei Studienleistungen zur erfolgreichen Absolvierung des Moduls G2 erbracht werden. Die Studienleistungen müssen in zwei unterschiedlichen Veranstaltungen erbracht werden, eine im Sommersemester und eine im Wintersemester wobei es im Ermessen des Studierenden liegt, in welchen dies geschieht. Allerdings ist die Studienleistung bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt worden ist; also im Sommersemester bis zum 30. September des Jahres bzw. im Wintersemester bis zum 31. März des Jahres. In welcher Form die Studienleistung erbracht werden kann und welche Regelungen für deren jeweilige Erbringung gelten, wird unter Berücksichtigung des vergleichbaren Workloads in allen Modulveranstaltungen zu Beginn des jeweiligen Semesters bekannt gegeben.

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Studienleistung von BA 90
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Im Modul G2 muss innerhalb der zu belegenden Lehrveranstaltungen insgesamt eine Studienleistung zur erfolgreichen Absolvierung des Moduls G2 erbracht werden. Dabei liegt es im Ermessen des Studierenden in welcher LV und in welchem Semester dies geschieht. Allerdings ist die Studienleistung bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt worden ist; also im Sommersemester bis zum 30. September oder im Wintersemester bis zum 31. März. In welcher Form die Studienleistung erbracht werden kann und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird unter Berücksichtigung des vergleichbaren Workloads in allen Modulveranstaltungen zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
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Modulprüfung BA 180/90
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Die Regularien zur Absolvierung der Prüfungen im Modul G2 sind für BA-180 und BA-90- Studierende identisch: Grundsätzlich gilt, dass das Modul G2 in schriftlicher Form, d.h. durch eine wissenschaftliche Hausarbeit im Umfang von 12-15 Seiten (das entspricht einer Anzahl von zirka 33.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) in der Regel am Ende des Wintersemesters 2014/15 erbracht wird. Diese Arbeit ist bis spätestens 31. März 2015 in zwei Exemplaren (1 Exemplar im Schnellhefter für den Prüfenden, 1 Exemplar geklammert oder mit Aktendulli fürs Archiv) bei den jeweiligen Sekretariaten einzureichen. Das Thema der Hausarbeit muss an eine der besuchten Lehrveranstaltungen des Moduls G2 gekoppelt sein. Der/die jeweilige Leiter/in dieser Veranstaltung ist dann zugleich der/die betreuende Prüfer/in, mit dem/der alle weiteren konkretisierenden inhaltlichen Absprachen vorgenommen werden. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholung im Sommersemester 2015. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen. Weitere Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten werden zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.


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Ansprechmöglichkeiten
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Für offene Fragen stehen Ihnen alle genannten Lehrenden des Moduls G2 im Rahmen ihrer angebotenen Sprechstunden gerne zur Verfügung. Die konkreten Sprechzeiten und -termine entnehmen Sie bitte den Angaben der Lehrenden im Stud.IP oder der jeweiligen Uni-Homepage.

Räume und Zeiten

(FrSt / Haus 5 / ECT-HS)
Donnerstag: 08:00 - 12:00, zweiwöchentlich (6x)

Kommentar/Beschreibung

‚Und, wozu brauche ich das eigentlich‘? ist eine Frage, die auf den Fluren der Franckeschen Stiftungen, in Momenten der zu langen Stille in Lehrveranstaltungen oder gar am heimischen Schreitisch mal zaghaft mal verzweifelt gestellt doch immer demselben Schicksal ausgeliefert ist: Kaum ganz bewusst entäußert verhallt sie alsbald in der Pragmatik des ‚Augen-zu-und-durch-Müssens‘. Doch was hat es auf sich mit dem ‚Dilemma‘ (May o.J.), das sich in der je wiederkehrenden Irritation darüber ausdrückt, das sozialpädagogische Theoriebildung ihren Gegenstand, sprich die Lebenswelt mitsamt der darin eingelagerten existenziellen Erfahrungen von Menschen, systematisch zu verfehlen scheint? Müsse sich die Theoriebildung einer darauf bezogenen ‚Handlungswissenschaft‘ in Abgrenzung zu Grundlagenwissenschaften nicht gerade und zuvorderst dem Kriterium ihrer ‚Anwendbarkeit‘ stellen um Relevanz für Lehrinhalte oder Studienarbeiten zu behaupten?
In dem hier bewusst als ein ‚Experiment‘ ausgewiesenen Seminar möchte ich mich zusammen mit Ihnen auf eine etwas ungewöhnliche Spurensuche begeben, die das oben umschriebene ‚verhallende‘ Unbehagen ernst und für sich zum Anlass nimmt. Über ein Aufschreiben von Fallgeschichten soll im Fokus unserer gemeinsamen Auseinandersetzung dann der sich in ihnen auf ‚eigentümliche‘ Weise eröffnende ‚ZwischenRaum‘ begrenzt durch Erfahrung und Wissen stehen. Als für die Sozialpädagogik ‚eigentümlich‘ kann der so geschaffene Raum deshalb beschrieben werden, da nach Reinhard Hörster & Matthias Müller (2013) in ihm sowohl eine ‚experimentelle Haltung‘ als auch ein ‚spezifische Wagnischarakter‘ als deren systematisch ausweisbare Kernelemente (ein)geschrieben sind. Somit werden unter Bezugnahme von einigen WENIGEN Sekundärtexten die im Seminar entstehenden Erzählungen nicht vornehmlich als Geschichten von Anamnesen, Diagnosen, Interventionen und Evaluationen gelesen, sondern einmal als Materialien betrachtet, in denen sich exemplarisch zeigen kann, dass die sinnhaften Handlungsentwürfe seitens der Praktiker in (sozial)päd. Handlungskontexten zeitlich auf Ungewissheit bezogen, sozial mit Fremdheit konfrontiert und sachlich auf Nichtwissen ausgerichtet sind (vgl. Hörster 1996). Wenn dem so ist, kann sozialpädagogische Theoriebildung überhaupt auf intentionale Wirksamkeitsannahmen und unmittelbare Anwendbarkeit ausgerichtet sein? Und wie lässt sich der Modus kasuistischer Wissensproduktion beschreiben?

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Anmeldung gesperrt (global)".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist gesperrt.