Lehrveranstaltung im Wahlbereich „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ des Schwerpunktbereichs „Staat und Verwaltung“ sowie im Studiengang Wirtschaftsrecht.
Die Lehrveranstaltung schließt an die Vorlesung Öffentliches Wirtschaftsrecht I an. Gegenstand der Vorlesung ist im Schwerpunkt das besondere Wirtschaftsverwaltungsrecht. Im Einzelnen werden hieraus die Bereiche Gewerberecht, Regulierungsrecht, Handwerksrecht, Recht der freien Berufe, Subventionsrecht und Recht der öffentlichen Auftragsvergabe behandelt.