Das Seminar richtet an Studierende der Schwerpunktbereiche „Forensische Praxis“ und „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“. Auch Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsrecht können einen Seminarschein erwerben. Über die erfolgreiche Teilnahme wird je nach Absprache ein Leistungsnachweis für den Schwerpunktbereich „Forensische Praxis“, „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“ oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht erteilt.
Folgende Themen sind zu vergeben:
1. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden in der Handelsbilanz und im Insolvenzrecht
2. Der Insolvenzstatus der GmbH
3. IAS/IFRS und Insolvenzrecht
4. Die Fortführungsprognose nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO
5. Die Zahlungsunfähigkeit der GmbH (§ 17 InsO)
6. Die Pflicht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung nach § 49 Abs. 3 GmbHG
7. Die Insolvenzverschleppungshaftung der Geschäftsführer der GmbH
8. Gesellschafterdarlehen im Vorfeld der Insolvenz – Finanzierungsverantwortung der Gesellschafter ?
9. Gesellschafterdarlehen und Insolvenzanfechtung
10. Anfechtbarkeit von Leistungen an Gesellschafter in der Krise
11. Nutzungsüberlassung durch Gesellschafter in der Krise der GmbH
12. Nutzungsüberlassung bei Doppelinsolvenz von GmbH und Gesellschafter
13. Die Rangrücktrittserklärung und § 19 II 3 InsO
Vorbesprechung und Themenvergabe sind für Montag, den 1. Februar 2010, ab 12.00 Uhr, in der Zivilrechtlichen Dozentenbibliothek vorgesehen.
Für die Seminarvorträge ist für Anfang Juli 2010 eine Blockveranstaltung geplant.
Interessenten können sich ab sofort bei mir oder bei meinen Wiss. Mitarbeitern anmelden.