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Seminar: „Strafrechtsdogmatische Grundfragen im Lichte der Normentheorie“ - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: „Strafrechtsdogmatische Grundfragen im Lichte der Normentheorie“
Untertitel 26.-28. Januar 2023 Leucorea Lutherstadt Wittenberg
Semester WS 2022/23
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 11
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Joachim Renzikowski
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Vorbesprechung Dienstag, 19.07.2022 14:00 - 15:30
Erster Termin Dienstag, 19.07.2022 14:00 - 15:30

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Dienstag, 19.07.2022 14:00 - 15:30

Kommentar/Beschreibung

Seminarankündigung „Strafrechtsdogmatische Grundfragen im Lichte der Normentheorie“

Vom Donnerstag, den 26. Januar bis zum Samstag, den 28. Januar 2023 findet in der Leucorea in Wittenberg ein strafrechtsdogmatisches Seminar zur sog. „Normentheorie“ statt.

„Und man sollte doch meinen, eine sorgfältige Untersuchung derjenigen Rechtssätze, denen der Verbrecher opponirt, wäre für die richtige Erkenntniss des Verbrechens selbst und seiner wesentlichen Merkmale präjudiziell.“ (Karl Binding, Die Normen und ihre Übertretung. Erster Band: Normen und Strafgesetze, 1872, S. 4 Fn. 2)
Aus der normtheoretischen Unterscheidung zwischen Verhaltensnormen, die sich an die Bürger wenden (z.B.: „Du sollst nicht töten!“) und an den Richter adressierten Sanktionsnormen (z.B. § 212 Abs. 1 StGB: „Wer einen anderen tötet …, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“), entwickelte Binding sein Verbrechenssystem. Auch heute dient diese Unterscheidung als Ausgangspunkt für die Untersuchung aller möglichen dogmatischen Probleme. Grundlagen und Konsequenzen dieses Ansatzes sollen herausgearbeitet, analysiert und kritisiert werden. Dabei wird sich zeigen, dass es die eine Normentheorie gar nicht gibt, sondern dass sich unter dieser Bezeichnung verschiedene, durchaus kontroverse Konzepte versammeln.

Das Seminar gilt als Voraussetzung für den Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ und ist, erfolgreiche Teilnahme vorausgesetzt, mit einer Betreuung der Schwerpunktarbeit verbunden. Prof. Renzikowski betreut hier speziell den Wahlbereich "Praxis der Strafverteidigung" (sofern Sie einen anderen Wahlbereich belegen möchten, müssten Sie ggf. bitte anderweitig ein Seminar an einem anderen Lehrstuhl belegen).

Für den Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ werden folgende Themen ausgegeben. Eine individuelle Beratung wird nachdrücklich empfohlen.

Themenliste:

1) Väter der Normentheorie: Bentham – Binding

2) Zur Kritik am Begriff der Verhaltensnorm

3) Woraus konstituiert sich eine Verhaltensnorm – außerstrafrechtliches Recht, Umkehrschluss aus der Strafnorm, konkrete Tatsituation?

4) „Böser“ Wille und Verhaltensnorm – zur Strafbarkeit sog. „neutraler“ Handlungen

5) Zur Reichweite der Gesetzlichkeitsgarantie gem. Art. 103 Abs. 2 GG – Sanktions- und/oder Verhaltensnorm?

6) Zur Unterscheidbarkeit von Unrecht und Schuld aus normentheoretischer Perspektive

7) Gibt es eine gesonderte „Strafrechtswidrigkeit“?

8) Erfolgserfordernisse im Strafrecht – Zweck, Berechtigung und normentheoretische Einordnung

9) Verhaltensnormen bei Handlungs- und Unterlassungsdelikten – Zur Unterscheidbarkeit und Unterscheidung von Geboten und Verboten

10) Verhaltensnorm und Teilnehmerstrafbarkeit

11) Vorsatz- und Fahrlässigkeitstat – identische oder unterschiedliche Verhaltensnorm?

gez.
Priv.-Doz. Dr. Markus Wagner Prof. Dr. Joachim Renzikowski

Interessenten werden gebeten, ihren Themenwunsch per E-Mail vorab dem Sekretariat, Frau Steinert (christiane.steinert@jura.uni-halle.de), mitzuteilen. Nach der Themenbestätigung können Sie dann Kontakt mit den Mitarbeitern aufnehmen (ein Seminarbetreuer wird Ihnen zugewiesen). Ein Vorbesprechungstermin für alle wird noch bekanntgegeben.
--) Aktuell sind leider alle Themen bereits vergeben. (Stand: 4.7.2022)