Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Kasuistisches Argumentieren in der Sozialen Arbeit |
Semester | SS 2011 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 1 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 34 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Dienstag, 05.04.2011 16:00 - 18:00, Ort: (FrSt / Haus 2 SR 1) |
Studiengänge (für) |
4. Semester BA 90 Erziehungswissenschaft und 6. Semester BA 180 Erziehungswissenschaft |
SWS | 2 |
Sonstiges |
ACHTUNG! WICHTIGE REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS G4 "SELBSTBILDUNG UND FALLVERSTEHEN IN DER SOZIALEN ARBEIT“ IM SOMMERSEMESTER 2011 IN DEN BA-STUDIENGÄNGEN In den Studiengängen Studiengang BA 90 und BA 180 Erziehungswissenschaft müssen im Modul G4 gemäß geltender Prüfungsordnungen zwei Lehrveranstaltungen belegt werden. Der Lehrbereich Sozialpädagogik wird im Sommersemester 2011 in diesem Modul folgende 6 Veranstaltungen anbieten. - Theorien der Selbstbildung in der Elementarpädagogik (Prof. Mierendorff) - Hilfeplanverfahren – Begründungen, Beschreibungen, Fallstrukturen (Prof. Hörster) - Kasuistisches Argumentieren in der Sozialen Arbeit (Prof. Hörster) - Sozialraumbezug in der Sozialen Arbeit (Prof. Olk) - Pädagogische Dokumentation (G. Nebe) - (Fremd)Verstehen, Verständigung, Diagnose - Rationalitätsformen sozialpädagogischer Fallarbeit (M. Müller) Diese Veranstaltung richten sich sowohl an die Studierenden des BA 180 (Jg. 2008, 6. Semester) als auch an die Studierenden des BA 90 (Jg. 2009, 4. Semester). Wahl der Modulveranstaltungen ------------------------------------------ Die Wahl der jeweiligen Lehrveranstaltungen des Moduls G4 ist grundsätzlich frei und liegt im Ermessen der Studierenden, wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmerbegrenzung. Grundsätzlich gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 34 Studierenden pro Veranstaltung. Bei einer deutlichen Überbelegung einer oder mehrerer Veranstaltungen kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich dabei auf ALLE in die Teilnehmerliste der überbelegten Veranstaltung eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ihre präferierte(n) Veranstaltung(en) nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf die anderen, unterbesetzten Veranstaltungen verteilt. Die Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Absprachen. Die endgültigen Teilnehmerlisten für die Lehrveranstaltungen im Modul G4 stehen spätestens am 04. April 2011 fest und können dann im Stud.IP eingesehen werden. Studienleistung --------------------- In einer der beiden zu belegenden Modulveranstaltungen muss eine Studienleistung erbracht werden, die für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls erforderlich ist. Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/ der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Modulleistung ------------------ Das Modul wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen, die im Zeitraum vom 01. bis zum 08. Juli 2011 abzulegen ist. Die konkreten Prüfungstermine werden zu Beginn der Vorlesungszeit festgelegt. Das Thema der Prüfung ist aus dem engerem inhaltlichen Zusammenhang einer der beiden belegten Veranstaltungen heraus zu wählen und mit dem/der Leiter/in dieser Veranstaltung abzusprechen, der/die dann zugleich Hauptprüfer/in ist. Als erste Wiederholungsprüfung findet zu Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2011/12 ebenfalls eine mündliche Prüfung statt Alle weiteren Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten werden zu Beginn der Vorlesungszeit bekanntgegeben. |