Das Vertiefungsseminar wird mehrfach mit verschiedenen Titeln angeboten.
Jede*r Studierende des Förderschullehramts muss neben der obligatorischen Vorlesung "Sozialwissenschaftliche Perspektiven auf Diskriminierung unter besonderer Berücksichtigung von Behinderung" *ein* Begleitseminar besuchen.
Im Flensburger Reiseurteil von 1992 wurde einer Familie Recht zugesprochen, nachträglich den Preis für ihren Urlaub in die Türkei zu mindern. Das Gericht erklärte seine Entscheidungsgründe unter anderem damit: „Die Kläger und ihre kleinen Kinder konnten ihre Mahlzeiten im Hotel nicht unbeschwert genießen. Der unausweichliche Anblick der Behinderten auf engem Raum bei jeder Mahlzeit verursachte Ekel und erinnerte ständig in einem ungewöhnlich eindringlichen Maße an die Möglichkeit menschlichen Leidens.“ (Amtsgericht Flensburg, Aktenz.: 63 C 265/92) Ausgehend von diesem Urteil soll im Seminar der Frage nachgegangen werden, wie sich der Umgang mit Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten gewandelt hat. Die Auseinandersetzung mit der zukünftigen Rolle als Förderschullehrer und damit verbunden die Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen, Erwartungen und Ängsten in Bezug auf Menschen mit Behinderungen ist dabei Dreh- und Angelpunkt des Seminars.
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Beschränkte Teilnehmendenanzahl: Behindertenfeindlichkeit aus sozialwissenschaftlicher und psychoanalytischer Perspektive".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
Die Plätze in den betreffenden Veranstaltungen wurden am 15.09.2019 um 00:00 verteilt. Weitere Plätze werden evtl. über Wartelisten zur Verfügung gestellt.