Religionsfreiheit erweist sich nicht nur dort als problematisches Konzept, wo Toleranz gegenüber anderen Religionen nicht praktiziert oder missachtet wird. Vielmehr liegt in dem jeweiligen Wahrheitsanspruch der (Welt-)Religionen selbst ein Kernproblem der Religionsfreiheit vor. Wird diese jeweilige Wahrheit (von z.B. Überlieferung und Ethik) absolut verstanden, so scheinen stark relativistische Ansprüche – „alle Religionen sind gleich“ – das religiöse Selbstverständnis zu unterwandern und auszuhöhlen.
Die fundamentaltheologische Frage nach der Religionsfreiheit chargiert daher immer zwischen dem Respekt eines jeweiligen Wahrheitsanspruchs und der Notwendigkeit Andersheit anerkennen (und aushalten) zu können. Zugleich sind hierbei die jeweiligen Religions- bzw. Freiheitsbegriffe zu untersuchen und kritisch zu befragen.
Die Verfolgung der koptischen Christen in Ägypten, die Sprengung der Buddha-Statuen in Afghanistan durch Mitglieder der Al Kaida in 2001, der Aufruhr der Salafisten in Deutschland, der Streit zwischen Katholiken und Protestanten in Nordirland, die Situation der Palästinenser – all diese religionsmotivierten Konflikte sind Symptome für Fehlschaltungen einmal des Freiheitsbegriffs und einmal des Religionsbegriffs. Will das Konzept der Religionsfreiheit, wie es viele Menschenrechtserklärungen formuliert haben, produktiv sein, so muss sie sensibel, aber auch theoretisch fundiert befragt werden.
Was hierbei notwendig wird, ist mehr eine theologische Kompetenz als ein diplomatisches Geschick. Denn gerade fundamentaltheologische Reflexion bietet Instrumente und Erfahrungswerte, um die Debatte der Religionsfreiheit nachhaltig zu gestalten. Diese theologischen Kompetenzen sind andere Kompetenzen wie sie beispielsweise Politikwissenschaftler einbringen können.
In diesem Seminar können TheologInnen solche Kompetenzen ausbilden und Instrumente kennenlernen. Dabei können sie den theologischen Beitrag zum interreligiösen Dialog sowie dem Dialog unter Völkern begreifen und für ihre Praxis einüben.