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Seminar: Kritik in der Sozialen Arbeit nach 1968. Textanalysen und historische Betrachtungen - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Kritik in der Sozialen Arbeit nach 1968. Textanalysen und historische Betrachtungen
Semester SS 2018
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 12
maximale Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Leitung des Instituts für Pädagogik
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Freitag, 01.06.2018 14:00 - 19:00, Ort: (FrSt / Haus 7 / SR 4)
Teilnehmende 2. Semester
Studiengänge (für) BA 90 und 180
SWS 2
Sonstiges REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS G1 „SOZIALPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN, PROBLEME UND PERSPEKTIVEN“ IM SOMMERSEMESTER 2018

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Lehrveranstaltungsbelegung von BA 180 Studierende
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul G1 „Sozialpädagogische Grundlagen, Probleme und Perspektiven“ (15 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt fünf Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon drei LV im Wintersemester 2017/18 und zwei LV im Sommersemester 2018. D.h. aus dem unten stehenden Angebot sind ausschließlich zwei Seminare im StudIP zu belegen – bitte nehmen Sie daher keine Eintragungen in mehr als zwei Lehrveranstaltungen vor!

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Lehrveranstaltungsbelegung von BA 90 Studierende
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 90 müssen im Modul G1 „Sozialpädagogische Grundlagen, Probleme und Perspektiven“ (10 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon zwei LV im Wintersemester 2017/18 (i.d.R. die Einführungsvorlesung und eines der Tutorien) und eine LV im Sommersemester 2018.

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Lehrangebot und Auswahl
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Im Sommersemester 2018 bietet der Lehrbereich Sozialpädagogik für alle Studierende des BA 90 und BA 180 Studiengangs im G1 Modul die folgenden 10 Seminare an:









Die Wahl der lediglich in ihrer Anzahl vorbestimmten Veranstaltungsbelegung ist grundsätzlich frei und liegt im Ermessen der Studierenden, sie wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmerbegrenzung von max. 30 Studierende pro Seminar. Bei einer deutlichen Überbelegung eines Seminars kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich dabei auf ALLE in die Teilnehmerliste eines überbelegten Seminars eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ihr präferiertes Seminar nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf ein anderes, unterbesetztes Seminar verteilt. Diese Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Rücksprache. Die endgültigen Teilnehmerlisten stehen daher erst im Verlauf des April 2018 fest und können dann im Stud.IP eingesehen werden.

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Studienleistungen von BA 180 Studierenden
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Im Modul G1 müssen BA-180 Studierende insgesamt zwei Studienleistungen erbringen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren. Die Studienleistungen können grundsätzlich in jeder der im Modul G1 belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung abgelegt wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss eine Studienleistung im Wintersemester 2017/18 und eine im Sommersemester 2018 erbracht werden. Die Studienleistungen sind bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also im Wintersemester zum 31. März 2018 bzw. im Sommersemester zum 30. September 2018). Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom dem/der jeweiligen VeranstaltungsleiterIn festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.

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Studienleistung von BA 90 Studierenden
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Im Modul G1 müssen BA-90 Studierende insgesamt eine Studienleistung erbringen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren. Die Studienleistung kann grundsätzlich in jeder der im Modul G1 belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung abgelegt wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Diese Studienleistung ist bei dem/bei der jeweiligen VeranstaltungsleiterIn formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wird (also im Sommersemester zum 30. September 2018 und im Wintersemester zum 31. März 2019). Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom dem/der jeweiligen VeranstaltungsleiterIn festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.
Wichtige Information: Wir weisen alle BA 90- Studierenden darauf hin, dass Sie nur im Rahmen der Studienordnung des BA 90 Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können!

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Modulprüfung von BA 180 und BA 90 Studierende
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Die Regularien zur Absolvierung der Prüfungen im Modul G1 sind für BA 180 und BA 90 Studierende identisch: D.h. Das Modul G1 wird zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters 2018 mit einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) abgeschlossen. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholung zu Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2018/19. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen. Die Wiederholungsprüfungen werden ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten (Themenfindung, Termine, organisatorischer Ablauf etc.) werden im Verlauf des Sommersemesters 2018 rechtzeitig (in der Regel durch eine allgemeine Informationsveranstaltung des gesamten Lehrbereichs Sozialpädagogik) mitgeteilt.

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Ansprechmöglichkeiten
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Für offene Fragen oder bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die Lehrenden des Moduls G1 im Rahmen ihrer angebotenen Sprechstunden gern zur Verfügung. Die konkreten Sprechzeiten und -termine entnehmen Sie bitte den Angaben der Lehrenden im Stud.IP oder der jeweiligen Homepage (Kontaktinfos befinden sich im rechten grünen Rand).

Räume und Zeiten

(FrSt / Haus 7 / SR 4)
Freitag, 01.06.2018 14:00 - 19:00
Samstag, 02.06.2018 10:00 - 17:00
Freitag, 06.07.2018 14:00 - 19:00
Samstag, 07.07.2018 10:00 - 17:00

Kommentar/Beschreibung

Kritik in der Sozialen Arbeit nach 1968. Textanalysen und historischen Betrachtungen.

>>Mißstände, bisher nur individuell getragen,
werden öffentlich gemacht, am
gesellschaftlichen Zusammenhang dargestellt,
damit die Kollegen daraus fachliche und
politisch-organisatorische Konsequenzen ziehen
können.<<

Sozialpädagogische Korrespendenz Nr.1 (19.05.1969):
„Entstehung und Ziel der SPK“, Seite 1


Es dürfte weitestgehend Konsens sein, dass es eine gewisse Notwendigkeit besteht, Soziale Arbeit in ihrer je gegenwärtigen Form zu kritisieren. Ein Mangel an Anlässen, an denen sich Kritik entzündet, besteht jedenfalls nicht. Und kein_e Sozialarbeiter_in, kein_e Dozent_in und kein_e Student_in würde sich wohl unwidersprochen als unkritisch bezeichnen lassen.
Trotz dieser allgemeinen Hinwendung zur Kritik zeigt sich in der aktuellen Fachdiskussion um Kritik, bzw. kritische Soziale Arbeit jedoch eine Vielfalt von Perspektiven, Ansätzen und Zugängen, die die Frage nach dem: Was ist- und warum Kritik? enorm verkomplizieren.
Das Fehlen gemeinsamer Grundpositionen oder geteilter Bezüge mag man vielleicht auf der einen Seite als Pluralität der (Handlungs-) Ansätze begreifen. Auf der anderen Seite kann aus der fehlenden begrifflichen Schärfe schnell der Vorwurf der Beliebigkeit erwachsen - womit jeder (wissenschaftlichen) Kritik schnell der Stachel gezogen wäre.
Die Idee des Seminars folgt einem Vorschlag von STEINACKER, durch die Anknüpfung an eine Zeit, in der „kritische Soziale Arbeit durchaus schon einmal ein großes Thema für Disziplin und Profession war“ (Steinacker 2013), die gemeinsamen Verbindungen, Entwicklungslinien und Brüche in der Diskussion besser herauszuarbeiten.
Wir werden dafür hauptsächlich die Texte der „Sozialpädagogische Korrespondenz“ analysieren, einer Zeitschrift die zwischen 1969 und 1973 vom „Arbeitskreis kritischer Sozialarbeiter Westberlin“ herausgegeben wurde.
Ziel des Seminars ist es zu einer besseren analytischen Bestimmung (unterschiedlicher Formen) von Kritik zu gelangen und zugleich die Grenzen und Möglichkeiten von Kritik in der Sozialen Arbeit und kritischer Sozialer Arbeit weniger idealistisch, sondern anhand empirisch-historischem Materials zu diskutieren.

Vorgespräch: 20.4. (14-16 Uhr); Block I: 1.+2.Juni; Block II: 6.+7.Juli

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Beschränkte Teilnehmeranzahl: Kritik in der Sozialen Arbeit nach 1968. Textanalysen und historische Betrachtungen".
Erzeugt durch Migration 128 08:37:15 08/21/18
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist möglich von 15.03.2018, 10:10 bis 08.06.2018, 23:59.
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.