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Vorlesung: Zivilrechtliche Fragen der Pflege - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Zivilrechtliche Fragen der Pflege
Semester WS 2009/10
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 4
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Hans-Wolfhard Kohte
beteiligte Einrichtungen Dekanat Juristischer Bereich, IDZ Medizin Ethik Recht (MER)
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Mittwoch, 07.10.2009 08:00 - 10:00, Ort: (Seminarraum II (Juridicum))

Räume und Zeiten

(Seminarraum II (Juridicum))
Mittwoch: 08:00 - 10:00, wöchentlich (14x)
Keine Raumangabe
Dienstag, 15.12.2009 10:00 - 12:00
Donnerstag, 04.02.2010 10:00 - 12:00
Dienstag, 16.02.2010 10:00 - 12:00

Kommentar/Beschreibung

Diese Vorlesung richtet sich an Studierende der Pflege- und Gesundheitswissenschaft sowie an die Teilnehmer des Masterstudiengangs MER, die über keine juristische Ausbildung verfügen. Es handelt sich um eine Einführungsveranstaltung in die Arbeit mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Für die Studierende der Pflege- und Gesundheitswissenschaft (Bachelor- Studiengang) ist der Inhalt der Veranstaltung prüfungsrelevant.

Zu den Schwerpunkten gehören insbesondere die Themen:
-Grundlagen des allgemeinen Vertragsrechts unter
besonderer Berücksichtigung der Heim-, Pflege- und Pflegedienstverträge (in der Veranstaltung wird auch auf das Heimgesetz eingegangen)
-Betreuungsrecht mit einführenden Ausführungen zum Stellvertretungsrecht im allgemeinen
-Grundlagen des Haftungsrechts.

Die Themen werden anhand von kleinen Fällen praxisnah erläutert. Ziel der Veranstaltung ist, alle Teilnehmer in die Lage zu versetzen, kleinere juristische Fälle aus dem Bereich des Zivilrechts selbstständig zu lösen.

Materialien für die Veranstaltung werden auch im Internet zu Verfügung gestellt, so dass eine gute Vor- und Nachbereitung möglich ist. Genaue Modalitäten werden mit den Teilnehmern in der ersten Veranstaltung abgesprochen. Anmeldungen sind auch noch nach dem Beginn des Semesters möglich.

Nähere Informationen hinsichtlich der Literatur erhalten Sie in der ersten Veranstaltung, unbedingt mitzubringen ist ein aktuelles BGB.