Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Räume der Gewalt |
Semester | SS 2017 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 11 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 30 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Dienstag, 04.04.2017 16:00 - 18:00, Ort: (FrSt / Haus 2 / SR 2) |
Teilnehmende | BA 180/90, 2. Semester |
Sonstiges |
REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS G1 „SOZIALPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN, PROBLEME UND PERSPEKTIVEN“ IM SOMMERSEMESTER 2017 -------------------------------------------- Lehrveranstaltungsbelegung für BA 180 -------------------------------------------- Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul G1 (15 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt fünf Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon drei LV im Wintersemester 2016/17 und zwei LV im Sommersemester 2017. Die zwei im Sommersemester 2017 zu belegenden Lehrveranstaltungen können aus dem folgenden Seminarangebot des G1-Moduls gewählt werden: Katrin Haase Biografische Konstruktionen der Anderen in der Sozialen Arbeit Annegret Frindte Einführung in die Elementarpädagogik Florian Eßer Einführung in die Geschichte der Sozialpädagogik Matthias Zaft Erziehungsgeschichte(n) in Kinderliteratur Matthias Zaft Räume der Gewalt Johanna Mierendorff Normalität und Abweichung Frank Greuel / Frank König Prävention in pädagogischen Arbeitsfeldern Constanze Woide Segregierte Stadtteile als Problem- und Möglichkeitsräume Katrin Haase Soziale Arbeit in Bewegung Johanna Mierendorff Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziale Arbeit - Annäherungen Teresa Behrends Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe Anna Fangmeyer Zur historischen und gegenwärtigen Institutionalisierung früher Kindheit Es sind also genau zwei der insgesamt 12 im Modul G1 angebotenen Seminare zu belegen. Bitte nehmen Sie im Stud.IP keine Eintragung in mehr als zwei Lehrveranstaltungen vor. Die Wahl der jeweiligen Seminare ist grundsätzlich frei und liegt im Ermessen der Studierenden, wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmer_innenbegrenzung. Grundsätzlich gilt eine Teilnehmer_innenbegrenzung von 30 Studierenden pro Seminar. Bei einer deutlichen Überbelegung eines Seminars kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich dabei auf ALLE in die Teilnehmer_innenliste eines überbelegten Seminars eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ihr präferiertes Seminar nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf ein anderes, unterbesetztes Seminar verteilt. Die Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Absprachen. Die endgültigen Teilnehmer_innenlisten stehen im Laufe des April 2017 fest und können dann im Stud.IP eingesehen werden. --------------------------------------- Lehrveranstaltungsbelegung BA 90 --------------------------------------- Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 90 müssen im Modul G1 (10 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon zwei LV im Wintersemester 2015/16 und eine LV im Sommersemester 2017. Die eine im Sommersemester 2017 zu belegende Lehrveranstaltung kann aus dem oben genannten Seminarangebot des G1-Moduls ausgewählt werden. Es ist also genau eines der insgesamt 12 im Modul G1 angebotenen Seminare zu belegen. Bitte nehmen Sie im Stud.IP keine Eintragung in mehr als eine Lehrveranstaltung vor! Die Wahl des jeweiligen Seminars ist grundsätzlich frei und liegt im Ermessen der Studierenden, wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmerbegrenzung. Grundsätzlich gilt eine Teilnehmer_innenbegrenzung von 30 Studierenden pro Seminar. Bei einer deutlichen Überbelegung eines Seminars kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich dabei auf ALLE in die Teilnehmer_innenliste eines überbelegten Seminars eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ihr präferiertes Seminar nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf ein anderes, unterbesetztes Seminar verteilt. Die Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Absprachen. Die endgültigen Teilnehmerlisten stehen im Laufe des April 2017 fest und können dann im Stud.IP eingesehen werden. ----------------------------- Studienleistungen BA 180 ----------------------------- Im Modul G1 müssen die BA-180 Studierenden insgesamt zwei Studienleistungen erbringen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren. Die Studienleistungen können grundsätzlich in jeder der im Modul G1 belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung abgelegt wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss eine Studienleistung im Wintersemester 2016/17 und eine im Sommersemester 2017 erbracht werden. Die Studienleistungen sind bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt werden (also zum 31. März 2017 bzw. zum 30. September 2017). Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/ der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. ------------------------- Studienleistung BA 90 ------------------------- Im Modul G1 müssen die BA-90 Studierenden eine Studienleistung erbringen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren. Die Studienleistung kann grundsätzlich in jeder der im Modul G1 belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung abgelegt wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Die Studienleistung ist bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wird (also zum 31. März 2017 bzw. zum 30. September 2017). Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/ der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Wichtige Information Wir weisen alle Studierenden des BA 90 darauf hin, dass Sie nur im Rahmen der Studienordnung des BA 90 Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können. -------------------------------------- Modulprüfung BA 180 und BA 90 -------------------------------------- Die Regularien zur Absolvierung der Prüfungen im Modul G1 sind für BA-180 und BA-90 Studierende identisch. D.h. das Modul G1 wird zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester 2017 mit einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) abgeschlossen. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholung im Wintersemester 2017/18. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen. Die Wiederholungsprüfungen werden ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die weiteren Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten (Themen, Termine, Organisation etc.) werden im Verlauf des Sommersemesters 2017 rechtzeitig mitgeteilt. --------------------------- Ansprechmöglichkeiten --------------------------- Für offene Fragen oder bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die Lehrenden des Moduls G1 im Rahmen der angebotenen Sprechstunden gern zur Verfügung. Die konkreten Sprechzeiten und -termine entnehmen Sie bitte den Angaben der Lehrenden im Stud.IP oder der jeweiligen Homepage. |