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Vorlesung: Bankrecht - Details
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Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Gegenstände der Vorlesung im Bankrecht sind insbesondere die privatrechtlichen Beziehungen der Bank zu ihren Kunden (Bankvertragsrecht). In diesem Zusammenhang werden das Bankkonto, das Recht des Zahlungsverkehrs, das Recht der Kredite und weitere Fragen wie z. B. der Geldbegriff erörtert. Gegenstand ist zudem Bankaufsichtsrecht, das im Zuge der Finanzkrise erheblich verändert und europäisiert worden ist. In diesem Teil werden die Bankaufsicht prägenden institutionellen und materiellen Fragen besprochen, wie das Trennbankensystem, die Abwicklung oder die Eigenmittelausstattung von Banken sowie Aufgaben und Aufbau der Institutionen der deutschen und europäischen Bankaufsicht (insbesondere EZB, BaFin, Deutsche Bundesbank etc.). Schließlich wird auch die zunehmende Digitalisierung des Finanzsektors in den Blick genommen. Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft geeignet. Am Ende der Vorlesung wird für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge eine Modulabschlussprüfung sowie eine Wiederholungsprüfung angeboten.

Literaturempfehlungen:
Claussen, Bank- und Börsenrecht, 5. Aufl. 2014
Tonner/Krüger, Bankrecht, 3. Aufl. 2020
Einsele, Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2018
Fischer/Klanten, Bankrecht, Grundlagen der Rechtspraxis, 4. Aufl. 2010
Krepold/Fischbeck/Kropf/Werner, Bankrecht, 2. Aufl. 2018