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Vorlesung: Einführung in die Sozialpädagogik - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Einführung in die Sozialpädagogik
Semester WS 2016/17
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 61
erwartete Teilnehmendenanzahl 230
Heimat-Einrichtung Leitung des Instituts für Pädagogik
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Dienstag, 18.10.2016 10:00 - 12:00, Ort: (FrSt / Haus 7 / Dt. Saal)
Teilnehmende BA 90 / 180, 1. Semester
SWS 2
Sonstiges Achtung: wichtige REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS G1 „SOZIALPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN, PROBLEME UND PERSPEKTIVEN“ IM WINTERSEMESTER 2016/17


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Lehrveranstaltungsbelegung für BA 180
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul G1 (15 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt fünf Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon drei LV im Wintersemester 2016/17 und zwei LV im Sommersemester 2017. Die drei im Wintersemester 2016/17 zu belegenden Lehrveranstaltungen setzen sich für die Studierenden des BA180 wie folgt zusammen:
(1) Vorlesung „Einführung in die Sozialpädagogik“ (Prof. Mierendorff)
(2) Tutorium zur „Einführung in die Sozialpädagogik“ (Tutoren)
(3) zusätzlich ein grundsätzlich frei zu wählendes Seminar aus dem Lehrangebot im Modul G1. Bitte nehmen Sie keine Eintragung in mehr als ein Seminar vor (SeminarleiterInnen)

Der Lehrbereich Sozialpädagogik bietet im Wintersemester 2016/17 folgende Lehrveranstaltungen für das G1 Modul an:

Dozent/-in Art Titel der Veranstaltung
Prof. Dr. Johanna Mierendorff V Einführung in die Sozialpädagogik
Vertr. Prof. Florian Eßer S Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe
Dipl.-Päd. Constanze Woide S Kinder- und Jugendhilfe
Annegret Frindte M.A: S Sorge und Fürsorge in Institutionen der Sozialen Arbeit
Dr. Katrin Haase S Soziale Arbeit im Sozialraum
Dr. Katrin Haase S Differenz in der Sozialen Arbeit
Dr. Matthias Zaft S Räume der Gewalt

Die grundsätzlich freie Wahl eines Seminares wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmerbegrenzung. In den Seminaren gilt eine Teilnehmerbegrenzung von max. 30 Studierenden pro Lehrveranstaltung. Bei einer deutlichen Überbelegung eines Seminars kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich dabei auf ALLE in die Teilnehmerliste eines überbelegten Seminars eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ihr präferiertes Seminar nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf ein anderes, unterbesetztes Seminar verteilt. Die Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Absprachen. Die endgültigen Teilnehmerlisten stehen im Laufe des Oktobers 2016 fest und können dann im Stud.IP eingesehen werden.


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Lehrveranstaltungsbelegung BA 90
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 90 müssen im Modul G1 (10 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon zwei LV im Wintersemester 2016/17 und eine LV im Sommersemester 2017. Die zwei im Wintersemester 2016/17 zu belegenden Lehrveranstaltungen setzen sich für die Studierenden des BA 90 wie folgt zusammen:

(1) Vorlesung „Einführung in die Sozialpädagogik“ (Prof. Mierendorff)
(2) Tutorium zur „Einführung in die Sozialpädagogik“ (Tutoren)

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Studienleistungen von BA 180-Studierenden
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Im Modul G1 müssen die BA-180 Studierenden insgesamt zwei Studienleistungen erbringen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren. Die Studienleistungen können grundsätzlich in jeder der im Modul G1 belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung abgelegt wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss eine Studienleistung im Wintersemester 2017/17 und eine im Sommersemester 2017 erbracht werden.
Die Studienleistungen sind bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt werden (also zum 31. März 2017 bzw. zum 30. September 2017).
Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/ der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.


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Studienleistung von BA 90-Studierenden
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Im Modul G1 müssen die BA-90 Studierenden insgesamt eine Studienleistung erbringen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren. Die Studienleistung kann grundsätzlich in jeder der im Modul G1 belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung abgelegt wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Die Studienleistung ist bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wird (also zum 31. März 2017 bzw. zum 30. September 2017).
Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/ der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.


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Modulleistung BA 180 und BA 90
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Die Regularien zur Absolvierung der Prüfungen im Modul G1 sind für BA-180 und BA-90 Studierende identisch.
Das Modul G1 wird zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester 2017 mit einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) abgeschlossen. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholung im Wintersemester 2017/18. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen. Die Wiederholungsprüfungen werden ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die weiteren Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten (Themen, Termine, Organisation etc.) werden im Verlauf des Sommersemesters 2017 rechtzeitig mitgeteilt.


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Ansprechmöglichkeiten
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Für offene Fragen oder bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die Lehrenden des Moduls G1 im Rahmen der angebotenen Sprechstunden gern zur Verfügung. Die konkreten Sprechzeiten und Termine entnehmen Sie bitte den Angaben der Lehrenden im Stud.IP.

Räume und Zeiten

(FrSt / Haus 7 / Dt. Saal)
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (14x)

Kommentar/Beschreibung

Die Vorlesung "Einführung in die Sozialpädagogik" soll zu einer ersten Auseinandersetzung mit der Geschichte der Sozialen Arbeit, sozialpädagogischen Denkweisen, mit der Heterogenität sozialpädagogischer Handlungsfelder und professionstheoretischen Ansätzen führen. Zentrale sozialpädagogische Begriffe wie bspw. Hilfe, Kontrolle, der Fall, soziale Probleme werden behandelt. Anhand der in der Vorlesung behandelten Gegenstände soll eine erste Annäherung an wissenschaftliches Arbeitens vollzogen werden

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Anmeldung gesperrt (global)".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist gesperrt.