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Vorlesung: Einführung in die Sozialpädagogik - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Einführung in die Sozialpädagogik
Semester WS 2014/15
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 18
erwartete Teilnehmendenanzahl 80
Heimat-Einrichtung Leitung des Instituts für Pädagogik
beteiligte Einrichtungen Abteilung 1 - Studium und Lehre, Internationale Angelegenheiten
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Dienstag, 21.10.2014 10:00 - 12:00, Ort: (FrSt / Haus 7 / Dt. Saal)
Teilnehmende 1. Semester
Studiengänge (für) Bachelor 90/180 Erziehungswissenschaft
SWS 2
Sonstiges REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS G1 „SOZIALPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN, PROBLEME UND PERSPEKTIVEN“ IM WINTERSEMESTER 2014/15


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Lehrveranstaltungsbelegung für BA 180
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul G1 (15 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt fünf Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon drei LV im Wintersemester 2014/15 und zwei LV im Sommersemester 2015.

Lehrangebot Wintersemester 2014/15

Die drei im Wintersemester 2014/15 zu belegenden Lehrveranstaltungen setzen sich für die Studierenden des BA EW 180 wie folgt zusammen:
- Vorlesung „Einführung in die Sozialpädagogik“
- Übung (Tutorium) zur „Einführung in die Sozialpädagogik“
- Seminar im Modul G1

Der Lehrbereich Sozialpädagogik bietet im Wintersemester 2013/14 im Modul G1 folgende Lehrveranstaltungen an:
Dozent/-in Art Titel der Veranstaltung
Prof. Dr. Johanna Mierendorff V Einführung in die Sozialpädagogik (+ Tutorium)
Prof. Dr. Thomas Olk S Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe
Dr. Matthias Zaft S Räume der Gewalt. Zum Handeln in pädagogischen Einrichtungen
Dipl.-Päd. M. Hübenthal S Fremdenfeindlichkeit

Das neben der Vorlesung dem Tutorium zu belegende Seminar kann aus dem Lehrangebot im Modul G1 (insgesamt 3 Seminare) grundsätzlich frei gewählt werden. Bitte nehmen Sie keine Eintragung in mehr als einer Lehrveranstaltung vor.
Die grundsätzlich freie Wahl wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmerbegrenzung. In den Seminaren gilt eine Teilnehmerbegrenzung von max. 30 Studierenden pro Lehrveranstaltung. Bei einer deutlichen Überbelegung eines Seminars kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich dabei auf ALLE in die Teilnehmerliste eines überbelegten Seminars eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ihr präferiertes Seminar nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf ein anderes, unterbesetztes Seminar verteilt. Die Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Absprachen. Die endgültigen Teilnehmerlisten stehen im Laufe des Oktober 2014 fest und können dann im StudIP eingesehen werden.


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Lehrveranstaltungsbelegung BA 90
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 90 müssen im Modul G1 (10 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon zwei LV im Wintersemester 2014/15 und eine LV im Sommersemester 2015.

Lehrangebot Wintersemester 2014/15

Die zwei im Wintersemester 2014/15 zu belegenden Lehrveranstaltungen setzen sich für die Studierenden des BA EW 90 wie folgt zusammen:
- Vorlesung „Einführung in die Sozialpädagogik“
- Tutorium zur „Einführung in die Sozialpädagogik“

Dozent/-in Art Titel der Veranstaltung
Prof. Dr. Johanna Mierendorff V Einführung in die Sozialpädagogik
T Tutorium zur Vorlesung: Einführung in die Sozialpädagogik


Bei Interesse können über die im Modulhandbuch vorgesehenen Veranstaltungen (Vorlesung und Tutorium) hinaus folgende Veranstaltungen belegt werden:


Dozent/-in Art Titel der Veranstaltung
Prof. Dr. Thomas Olk S Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe
Dr. Matthias Zaft S Räume der Gewalt. Zum Handeln in pädagogischen Einrichtungen
Dipl.-Päd. M. Hübenthal S Fremdenfeindlichkeit


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Studienleistungen BA 180
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Im Modul G1 müssen die BA-180 Studierenden insgesamt zwei Studienleistungen erbringen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren.
Die Studienleistungen können grundsätzlich in jeder der im Modul G1 belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung abgelegt wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss eine Studienleistung im Wintersemester 2014/15 und eine im Sommersemester 2015 erbracht werden.

Die Studienleistungen sind bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt werden (also zum 31. März 2015 bzw. zum 30. September 2015).
Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/ der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.


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Studienleistung BA 90
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Im Modul G1 müssen die BA-90 Studierenden eine Studienleistung erbringen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren. Die Studienleistung kann grundsätzlich in jeder der im Modul G1 belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung abgelegt wird, liegt im Ermessen der Studierenden.

Die Studienleistung ist bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wird (also zum 31. März 2015 bzw. zum 30. September 2015).
Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/ der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.


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Modulleistung BA 180 und BA 90
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Die Regularien zur Absolvierung der Prüfungen im Modul G1 sind für BA-180 und BA-90 Studierende identisch.

Das Modul G1 wird zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester 2015 mit einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) abgeschlossen. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholung im Wintersemester 2015/16. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen. Die Wiederholungsprüfungen werden ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die weiteren Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten (Themen, Termine, Organisation etc.) werden im Verlauf des Sommersemesters 2015 rechtzeitig mitgeteilt.


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Ansprechmöglichkeiten
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Für offene Fragen oder bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die Lehrenden des Moduls G1 im Rahmen der angebotenen Sprechstunden gern zur Verfügung. Die konkreten Sprechzeiten und -termine entnehmen Sie bitte den Angaben der Lehrenden im Stud.IP.

Räume und Zeiten

(FrSt / Haus 7 / Dt. Saal)
Dienstag: 10:00 - 12:00, wöchentlich (12x)

Kommentar/Beschreibung

Die Vorlesung "Einführung in die Sozialpädagogik" soll zu einer ersten Auseinandersetzung mit der Geschichte der Sozialen Arbeit, sozialpädagogischen Denkweisen, mit der Heterogenität sozialpädagogischer Handlungsfelder und professionstheoretischen Ansätzen führen. Zentrale sozialpädagogische Begriffe wie bspw. Hilfe, Kontrolle, der Fall, soziale Probleme werden behandelt. Anhand der in der Vorlesung behandelten Gegenstände soll eine erste Annäherung an wissenschaftliches Arbeitens vollzogen werden

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Anmeldung gesperrt (global)".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist gesperrt.