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Seminar: Geschichte der Sozialen Arbeit - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Geschichte der Sozialen Arbeit
Semester SS 2015
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 5
erwartete Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Leitung des Instituts für Pädagogik
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Montag, 20.04.2015 14:00 - 16:00, Ort: (FrSt / Haus 2 / SR 1)
Teilnehmende 2. Semester
Studiengänge (für) BA 90 und 180 Erziehungswissenschaft
SWS 2
Sonstiges REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS G1 „SOZIALPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN, PROBLEME UND PERSPEKTIVEN“ IM SOMMERSEMESTER 2015

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Lehrveranstaltungsbelegung für BA 180
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul G1 (15 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt fünf Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon drei LV im Wintersemester 2014/15 und zwei LV im Sommersemester 2015. Die zwei im Sommersemester 2015 zu belegenden Lehrveranstaltungen können aus dem folgenden Seminarangebot des G1-Moduls gewählt werden:

Johanna Mierendorff Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziale Arbeit – Annäherungen
Teresa Behrends Stigma und Stigmatisierung – ein Lektüreseminar
Thomas Olk Einführung in die Sozialpädagogik
Constanze Woide Übergänge in der Bildungsbiografie

Es sind also genau zwei der insgesamt 4 im Modul G1 angebotenen Seminare zu belegen. Bitte nehmen Sie im Stud.IP keine Eintragung in mehr als zwei Lehrveranstaltungen vor. Die Wahl der jeweiligen Seminare ist grundsätzlich frei und liegt im Ermessen der Studierenden, wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmerbegrenzung. Grundsätzlich gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 30 Studierenden pro Seminar. Bei einer deutlichen Überbelegung eines Seminars kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich dabei auf ALLE in die Teilnehmerliste eines überbelegten Seminars eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ihr präferiertes Seminar nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf ein anderes, unterbesetztes Seminar verteilt. Die Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Absprachen. Die endgültigen Teilnehmerlisten stehen im Laufe des April 2015 fest und können dann im Stud.IP eingesehen werden.

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Lehrveranstaltungsbelegung BA 90
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 90 müssen im Modul G1 (10 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon zwei LV im Wintersemester 2014/15 und eine LV im Sommersemester 2015. Die eine im Sommersemester 2015 zu belegende Lehrveranstaltung kann aus dem oben genannten Seminarangebot des G1-Moduls ausgewählt werden.
Es ist also genau eines der insgesamt 4 im Modul G1 angebotenen Seminare zu belegen. Bitte nehmen Sie im Stud.IP keine Eintragung in mehr als eine Lehrveranstaltung vor! Die Wahl des jeweiligen Seminars ist grundsätzlich frei und liegt im Ermessen der Studierenden, wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmerbegrenzung. Grundsätzlich gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 30 Studierenden pro Seminar. Bei einer deutlichen Überbelegung eines Seminars kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich dabei auf ALLE in die Teilnehmerliste eines überbelegten Seminars eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ihr präferiertes Seminar nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf ein anderes, unterbesetztes Seminar verteilt. Die Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Absprachen. Die endgültigen Teilnehmerlisten stehen im Laufe des April 2015 fest und können dann im Stud.IP eingesehen werden.

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Studienleistungen BA 180
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Im Modul G1 müssen die BA-180 Studierenden insgesamt zwei Studienleistungen erbringen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren. Die Studienleistungen können grundsätzlich in jeder der im Modul G1 belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung abgelegt wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss eine Studienleistung im Wintersemester 2014/15 und eine im Sommersemester 2015 erbracht werden. Die Studienleistungen sind bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt werden (also zum 31. März 2015 bzw. zum 30. September 2015). Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/ der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.

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Studienleistung BA 90
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Im Modul G1 müssen die BA-90 Studierenden eine Studienleistung erbringen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren. Die Studienleistung kann grundsätzlich in jeder der im Modul G1 belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung abgelegt wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Die Studienleistung ist bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wird (also zum 31. März 2015 bzw. zum 30. September 2015). Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/ der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.

Wichtige Information
Wir weisen alle Studierenden des BA 90 darauf hin, dass Sie nur im Rahmen der Studienordnung des BA 90 Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können.

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Modulprüfung BA 180 und BA 90
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Die Regularien zur Absolvierung der Prüfungen im Modul G1 sind für BA-180 und BA-90 Studierende identisch. D.h. das Modul G1 wird zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester 2015 mit einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) abgeschlossen. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholung im Wintersemester 2015/16. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen. Die Wiederholungsprüfungen werden ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die weiteren Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten (Themen, Termine, Organisation etc.) werden im Verlauf des Sommersemesters 2015 rechtzeitig mitgeteilt.

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Ansprechmöglichkeiten
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Für offene Fragen oder bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die Lehrenden des Moduls G1 im Rahmen der angebotenen Sprechstunden gern zur Verfügung. Die konkreten Sprechzeiten und -termine entnehmen Sie bitte den Angaben der Lehrenden im Stud.IP oder der jeweiligen Homepage.

Räume und Zeiten

(FrSt / Haus 2 / SR 1)
Montag: 14:00 - 16:00, wöchentlich (12x)

Kommentar/Beschreibung

Das heute existente vielschichtige System der sozialen Dienste und Dienstleistungen ist keinesfalls nur das Ergebnis von Einzelentscheidungen oder kurz- und mittelfristigen Entwicklungsprozessen der letzten Jahre. Vielmehr lassen sich diesbezüglich bedeutende Ansätze beziehungsweise Ursprünge bereits im frühen Mittelalter ausfindig machen. Die Lehrveranstaltung setzt sich folglich das Ziel, Traditionsstränge der Sozialen Arbeit zu rekonstruieren und historische Verbindungslinien zwischen einzelnen Teilbereichen herzustellen. Ausgehend von den weitreichenden und für das heutige Verständnis von Sozialer Arbeit elementaren Entwicklungen im 19. Jahrhundert, werden in der Lehrveranstaltung unter anderem mittelalterliche und neuzeitliche Traditionen der Armen- und Jugendfürsorge näher Betrachtung finden.

Grundlagenliteratur:
- Sachße, C./Tennstedt, F., 1980 ff.: Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. Stuttgart u. a. Band I bis IV.
- Hering, S./Münchmeier, R.: Geschichte der Sozialen Arbeit.Eine Einführung, Weinheim/München 2000.

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Anmeldung gesperrt (global)".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist gesperrt.