Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Erziehung und Therapie |
Semester | WS 2015/16 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 8 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 35 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Montag, 12.10.2015 12:00 - 14:00, Ort: (FrSt / Haus 7 / SR 3) |
Teilnehmende | 5. Semester |
Studiengänge (für) | BA 90 und 180 Erziehungswissenschaft |
SWS | 2 |
Sonstiges |
ACHTUNG! Regularien zur Organisation & Durchführung von ---------------------------------------- BA Erziehungswissenschaft 90 ---------------------------------------- MODUL C2 „ASPEKTE HISTORISCH-SYSTEMATISCHER ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT“ im WINTERSEMESTER 2015/16 und SOMMERSEMESTER 2016 Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 90 müssen im Modul C2 gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) innerhalb von zwei Semestern (in der Regel im fünften und sechsten Studiensemester) insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon zwei LV in diesem Wintersemester (2015/16) und eine LV im kommenden Sommersemester (2016). In der Regel wird das Modul im Sommersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen. ----------------------------------------- BA Erziehungswissenschaft 180 ----------------------------------------- MODUL C2 „ANSÄTZE UND PROBLEME PÄDAGOGISCHER THEORIE“ im SOMMERSEMESTER 2014 und WINTERSEMESTER 2014/15 Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul C2 gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) innerhalb von zwei Semestern (üblicherweise im vierten und fünften Studiensemester) insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, davon zwei LV im Sommersemester 2015 und eine LV im Wintersemester 2015/16. In der Regel wird das Modul in diesem Wintersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen. ------------------------------------------ Wahl der Modulveranstaltungen ------------------------------------------ LV im Rahmen des Moduls C2: - Dorothee Löhner: Anerkennung und Subjektivierung - Ralf Mayer: Schiller – Ästhetische Erziehung - Steffen Wittig: An-Archie und Protest - Steffen Wittig: Erziehung und Therapie Grundsätzlich ist die Wahl der LV den Studierenden überlassen. Bitte beachten Sie, dass die TeilnehmerInnenzahlen für die LV begrenzt sind. Wir weisen zudem alle Studierenden des BA 90 darauf hin, dass Sie nur im Rahmen der Studienordnung des BA 90 Studien‐ und Prüfungsleistungen erbringen können. Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen. -------------------- Studienleistung -------------------- Im Modul C2 muss in einer der insgesamt drei zu belegenden LV eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher der gewählten LV die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei der/dem Lehrenden formal anzumelden und offiziell bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also im Wintersemester bis zum 31.03.2016). In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des jeweiligen Semesters bekannt gegeben. ------------------- Modulprüfung ------------------- BA Erziehungswissenschaft 90: Die Modulprüfung im Modul C2 kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Prüfungsform liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss in den Modulprüfungen der Module C1 und C2 einmal die Prüfungsform ‚mündliche Prüfung‘ und einmal die Prüfungsform ‚Hausarbeit‘ erbracht werden. BA Erziehungswissenschaft 180: Die Modulprüfung im Modul C2 kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Prüfungsform liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss in den Modulprüfungen der Module C1 bis C3 mindestens einmal die Prüfungsform ‚mündliche Prüfung‘ und mindestens einmal die Prüfungsform ‚Hausarbeit‘ erbracht werden. Regularien zur mündlichen Prüfung: Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten und beinhaltet zwei Themen, die aus dem inhaltlichen Spektrum des gesamten Moduls in Absprache mit den Prüfenden frei gewählt werden können. Weitere Informationen hierzu werden in den LV bekannt gegeben. Regularien zur Hausarbeit: - Die Aufgabe besteht darin, eine wissenschaftliche Fragestellung entwickeln und diese (anhand geeigneter – wissenschaftlicher – Literatur) zu bearbeiten. Die Themenstellung soll sich an Themen aus dem inhaltlichen Spektrum des Moduls bzw. an den Themen der von Ihnen besuchten Seminare orientieren. - Der Umfang der Arbeit soll zwischen 12 und 15 Seiten (Schrift 12 Punkt, eineinhalb Zeilen Zeilenabstand, Literaturverzeichnis zählt nicht mit, einheitliche Zitierweise beachten) betragen. Die Seitenangaben sind als Richtwert zu verstehen. - Die Vorabsprache der Themen ist ein konstitutiver Bestandteil der Modulleistung. Nicht abgesprochene Themen werden nicht akzeptiert. - Daher ist es sinnvoll, möglichst bald die Sprechstunden der möglichen Betreuungspersonen bzw. PrüferInnen zu nutzen. Weitere Informationen werden am Beginn der LV gegeben. |