Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Professionalisierungstendenzen in der Sozialen Arbeit |
Semester | WS 2013/14 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 2 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 40 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
beteiligte Einrichtungen | Abteilung 1 - Studium und Lehre, Internationale Angelegenheiten |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Dienstag, 15.10.2013 10:00 - 12:00, Ort: (FrSt / Haus 2 / SR 1) |
Teilnehmende | 1. Semester |
Studiengänge (für) | Master 120 Erziehungswissenschaft |
SWS | 2 |
Sonstiges |
ACHTUNG! WICHTIGE REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS A2 "THEORETISCHE GRUNDLAGEN PÄDAGOGISCHER PROFESSION“ IM WINTERSEMESTER 2013/2014 Im Studiengang MA 120 Erziehungswissenschaft müssen im Modul A2 gemäß geltender Prüfungsordnung zwei Lehrveranstaltungen belegt werden. Der Lehrbereich Sozialpädagogik bietet im Wintersemester 2013/14 für das A2 Modul drei Lehrveranstaltungen wie folgt an: Prof. Dr. J. Mierendorff: Professionalisierungstendenzen in der Sozialen Arbeit Prof. Dr. S. Hebenstreit-Müller: Theorie und Praxis der Kinderbeobachtungen Dr. Matthias Zaft: Erlesen und bedacht - Profession, Professionalität, Professionstheorie Die zu belegenden Veranstaltungen können aus dem oben aufgeführten Lehrangebot grundsätzlich frei kombiniert werden. Die grundsätzlich freie Wahl wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmerbegrenzung von max. 30 Studierenden pro Lehrveranstaltung. Bei einer deutlichen Überbelegung eines Seminars kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich auf alle in die Teilnehmerliste eines überbelegten Seminars eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ein präferiertes Seminar nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf ein anderes, unterbesetztes Seminar verteilt. Die jeweilige Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Absprachen. Die endgültigen Teilnehmerlisten stehen im Laufe des Oktobers 2013 fest und können dann im StudIP eingesehen werden. Studienleistung --------------------- In einer der zwei zu belegenden Lehrveranstaltungen muss eine Studienleistung erbracht werden, die für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls A2 erforderlich ist. Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Modulleistung ------------------ Das Modul A2 wird im Wintersemester 2013/14 bei Prof. Hebenstreit-Müller mit einer schriftlichen Modulprüfung abgeschlossen. Diese besteht in der Anfertigung einer mindestens 12-seitigen wissenschaftlichen Hausarbeit (das entspricht einer Anzahl von zirka 33.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Das Thema der Hausarbeit muss an den Inhalt der besuchten Lehrveranstaltung gekoppelt sein. Die Veranstaltungsleiterin ist dann zugleich die betreuende Prüferin, mit der alle weiteren konkretisierenden inhaltlichen Absprachen vorgenommen werden. Diese Hausarbeit muss spätestens am 31.3.2014 im Prüfungsamt eingegangen sein. Als erste Wiederholungsprüfung findet in der Mitte der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2014 eine mündliche Prüfung statt. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung abzulegen. ODER: Wird die Lehrveranstaltung von Frau Prof. Mierendorff bzw. die von Dr. Zaft besucht, so wird das Modul A2 mit einer mündlichen Modulprüfung (ca. 30 min. pro Prüfling) beendet. Für diese Prüfungsform sind die Themen mit dem/der Prüfenden vorher abzusprechen. Der Erstprüfungstermin wird zu Beginn der Vorlesungszeit rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholung in Form einer mündlichen Prüfung bis spätestens 2 Monate nach Ende des Wintersemesters 2013/14. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese ebenfalls mündlich binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung spätestens jedoch bis 31.3.2015 abzulegen. Ansprechmöglichkeiten --------------------------------- Für offene Fragen stehen Ihnen die Lehrenden des Moduls A2 (Prof. Mierendorff und Dr. Zaft) im Rahmen ihrer angebotenen Sprechstunden gerne zur Verfügung. Die konkreten Sprechzeiten und -termine entnehmen Sie bitte den Angaben dieser Lehrenden im Stud.IP oder auf der jeweiligen Uni-Homepage. Frau Prof. Hebenstreit-Müller ist hingehen ausschließlich via Email oder Festnetz zu konsultieren; diese Angaben entnehmen Sie bitte ihrer Homepage. |