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Vorlesung: Medizinrecht I - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Medizinrecht I
Untertitel Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzung
Semester SS 2011
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 5
Heimat-Einrichtung IDZ Medizin Ethik Recht (MER)
beteiligte Einrichtungen Dekanat Juristischer Bereich, Juristischer Bereich - Law School, Prof. Dr. Hans Lilie
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Mittwoch, 13.04.2011 14:00 - 16:00
Lernorganisation Literatur:
Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 6. Aufl. 2008; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht: Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung, 11. Aufl. 2010; Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 6. Aufl. 2009; Laufs/Uhlenbruck (Hrsg.), Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010; Fischer/Lilie (Hrsg.), Ärztliche Verantwortung im europäischen Rechtsvergleich, 1999
Sonstiges http://www.jura.uni-halle.de/studium_lehre/lehrveranstaltungen/interdisziplinaereveranstaltungen/medizinrecht_i_und_ii/

Das Modul kann nach dem Besuch der Vorlesung Medizinrecht II im Wintersemester 2011/2012 mit einer Klausur abgeschlossen werden.

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Mittwoch: 14:00 - 16:00, wöchentlich(7x)
Mittwoch: 16:00 - 18:00, wöchentlich(7x)

Kommentar/Beschreibung

Die Haftung für Behandlungsschäden ist das praktisch häufigste Problem des Medizinrechts. Sie stützt sich entweder darauf, dass das ärztliche Handeln fehlerhaft war oder dass es, vor allem wegen fehlender oder unzureichender Aufklärung, an einer wirksamen Einwilligung des Patienten fehlt. Beides kann zu einer Haftung wegen Verletzung einer Vertragspflicht oder wegen Verletzung von Körper und Gesundheit führen. In der Veranstaltung soll anhand ausgewählter Fälle die höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Gebiet erarbeitet und gewürdigt werden. Eingeschlossen werden die Grundlagen des Behandlungsvertrages, die Haftung für Personal sowie Beweis- und Schadensprobleme.