Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Zur Regierung des Aufwachsens. Pädagogische Gouvernementalität im Licht der Debatte um die PISA-Studien |
Semester | SS 2017 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 8 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 35 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Dienstag, 04.04.2017 16:00 - 18:00, Ort: (FrSt / Haus 2 / SR 1) |
Teilnehmende | BA 180/90, 2. Semester |
Sonstiges |
Regularien zur Organisation & Durchführung von ________________________________________ BA Erziehungswissenschaft 180 und 90 ________________________________________ MODUL C1 „GESELLSCHAFTLICHE, POLITISCHE UND KULTURELLE BEDINGUNGEN VON ERZIEHUNG, BILDUNG UND SOZIALISATION“ im Sommersemester 2017 und Wintersemester 2017/18 Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 und 90 müssen im Modul C1 gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) innerhalb von zwei Semestern (üblicherweise im zweiten und dritten Studiensemester) insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, im Normalfall zwei LV im Sommersemester und eine LV im Wintersemester. In der Regel wird das Modul im Wintersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen. ________________________________________ Wahl der Modulveranstaltungen ________________________________________ Studierende des BA Erziehungswissenschaft (180) können im Rahmen ihres Moduls C1 Lehrveranstaltungen des Moduls C1 im BA Erziehungswissenschaft (90) besuchen und umgekehrt. Die Wahlmöglichkeiten sowie die Erbringung der Studien- und Prüfungsleistungen werden durch die folgenden Festlegungen geregelt: Beide Studiengänge können aus folgenden LV im Rahmen ihres jeweiligen Moduls C1 wählen: • Aßmann, Alexander: Gibt es eine antiautoritäre Erziehung? • Aßmann, Alexander: Kann Erziehung etwas ändern? Siegfried Bernfeld und "die Grenzen der Erziehung" • Brambora, Johannes: Interkulturelle Bildung • Brambora, Johannes: Vom "Netz" zum "Trampolin". Deutsche Sozialstaatlichkeit im Wandel • Deppe, Ulrike: Heterogenität im Bildungswesen - Zur heteronomen und heteronormativen Konstruktion von Migrationshintergrund und Internationalität • Groth, Alexandra: Kindheit und Jugend unter der Perspektive von Geschlecht und sozialer Ungleichheit • Ketelhut, Klemens: Differenz und Ungleichheit - Pädagogische Perspektiven • Lau, Dayana: Einführung in gendertheoretische Ansätze der Erziehungswissenschaft • Puchert, Lea: Gesellschaftliche, kulturelle und politische Bedingungen von Erziehung, Bildung und Sozialisation - Theoretische Ansätze und empirische Forschungsergebnisse zu Phänomenen von Heranwachsenden im 21. Jahrhundert • Rothe, Susan: Einfühurng in die Sexualpädagogik • Saba Nur Cheema: Rassismuskritische Bildungsarbeit: Theorien, Konzepte und Methoden • Wrana, Daniel: Zur Regierung des Aufwachsens. Pädagogische Gouvernementalität im Licht der Debatte um die PISA-Studien ggf. kommen noch weitere Lehrveranstaltungen hinzu Grundsätzlich ist die Wahl der LV den Studierenden überlassen. Bitte beachten Sie, dass die TeilnehmerInnenzahlen für die LV begrenzt sind. Wir weisen zudem alle Studierenden des BA 90 darauf hin, dass Sie nur im Rahmen der Studienordnung des BA 90 Studien‐ und Prüfungsleistungen erbringen können. Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen. Studienleistung Im Modul C1 – BA Erziehungswissenschaft 180 und 90 – muss in einer der insgesamt drei zu belegenden LV eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher der gewählten LV die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei der/dem Lehrenden formal anzumelden und offiziell bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also in diesem Sommersemester bis zum 30. September). In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des Semesters bekanntgegeben. Modulprüfung Für den BA Erziehungswissenschaft (180) ebenso wie für den BA Erziehungswissenschaft (90) gilt gleichermaßen: Die Modulprüfung im Modul C1 kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Prüfungsform liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss in den Modulprüfungen des BA Erziehungswissenschaften (180) der Module C1 bis C3 – bzw. für den BA Erziehungswissenschaften (90) der Module C1 und C2 – mindestens einmal die Prüfungsform ‚mündliche Prüfung‘ und mindestens einmal die Prüfungsform ‚Hausarbeit‘ erbracht werden. Regularien zur mündlichen Prüfung: Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten und beinhaltet zwei Themen, die aus dem inhaltlichen Spektrum des gesamten Moduls in Absprache mit den Prüfenden frei gewählt werden können. Weitere Informationen hierzu werden in den LV bekannt gegeben. Regularien zur Hausarbeit: • Die Aufgabe besteht darin, eine wissenschaftliche Fragestellung entwickeln und diese (anhand geeigneter – wissenschaftlicher – Literatur) zu bearbeiten. Die Themenstellung soll sich an Themen aus dem inhaltlichen Spektrum des Moduls bzw. an den Themen der von Ihnen besuchten Seminare orientieren. • Der Umfang der Arbeit soll zwischen 12 und 15 Seiten (Schrift 12 Punkt, eineinhalb Zeilen Zeilenabstand, Literaturverzeichnis zählt nicht mit, einheitliche Zitierweise beachten) betragen. Die Seitenangaben sind als Richtwert zu verstehen. • Die Vorabsprache der Themen ist ein konstitutiver Bestandteil der Modulleistung. Nicht abgesprochene Themen werden nicht akzeptiert. • Daher ist es sinnvoll, möglichst bald die Sprechstunden der möglichen Betreuungspersonen bzw. PrüferInnen zu nutzen. Weitere Informationen werden am Beginn der LV gegeben. |