Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Art and Education without Condition |
Untertitel | Lehrauftrag vorraussichtlich von Laura Lopez Paniagua |
Semester | SS 2018 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 7 |
maximale Teilnehmendenanzahl | 30 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Freitag, 06.04.2018 14:00 - 20:00, Ort: (FrSt / Haus 7 / SR 3) |
Teilnehmende | 2. Semester |
Studiengänge (für) | BA 90 und 180 |
SWS | 2 |
Sonstiges |
Regularien zur Organisation & Durchführung von BA Erziehungswissenschaft 180 & 90 MODUL C1 „GESELLSCHAFTLICHE, POLITISCHE UND KULTURELLE BEDINGUNGEN VON ERZIEHUNG, BILDUNG UND SOZIALISATION“ im Sommersemester 2018 und Wintersemester 2018/19. Im BA180 und BA90 müssen im Modul C1 gemäß Modulhandbuch innerhalb von zwei Semestern (üblicherweise im zweiten und dritten Studiensemester) insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, im Normalfall zwei LV im Sommersemester und eine LV im Wintersemester. In der Regel wird das Modul im Wintersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen. Wahl der Modulveranstaltungen LV im Rahmen des Moduls C1 • Daryan, Nika: Bildungsreisen am Beispiel Indiens • Daryan, Nika: Nachhaltigkeit • Gauglitz, Franziska: Kindheit(en) im Film • Gauglitz, Franziska: Kindliche Bildung in Fluchtbewegungen • Gauglitz, Franziska: Praktiken und Subjektivierungsweisen im Feld der Grundschule • Künstler, Sophie: Race, Class, Gender - Einführung in die Intersektionalitätsforschung • Markau, Dagmar: Fragen an die Pädagogik. Interviews mit Wissenschaftlern und Lehrern • Otto, Anne: Erziehung und Zukunft - Entwürfe zur Bildung eines "neuen Menschen" in der Moderne • Paniaqua, Laura: Art und Education without Condition • Wagner, Phillip: Der bürgerliche Wertehimmel: Bürgertum und Lebensführung im langen 19. Jahrhundert • Wartmann, Robert: Depressive Bildung in filmischer Narration • Wartmann, Robert: Pädagogische Theorie als soziokulturelle Bedingung am Beispiel Fichtes • Wrana, Daniel: Architektur und Pädagogischer Raum. Ein Projektseminar Grundsätzlich ist die Wahl der LV den Studierenden überlassen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer_innenzahlen für die LV begrenzt sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen. Studienleistung Im Modul C1 – BA 180 und 90 – muss in einer der insgesamt drei zu belegenden LV eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher der gewählten LV die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei den Lehrenden formal anzumelden und offiziell bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also in diesem Sommersemester bis zum 30.09.2018). In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des Semesters bekanntgegeben. Modulprüfung Für den BA 180 ebenso wie für den BA 90 gilt gleichermaßen: Die Modulprüfung im Modul C1 kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Prüfungsform liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss in den Modulprüfungen des BA 180 der Module C1 bis C3 – bzw. für den BA Erziehungswissenschaften (90) der Module C1 und C2 – mindestens einmal die Prüfungsform ‚mündliche Prüfung‘ und mindestens einmal die Prüfungsform ‚Hausarbeit‘ erbracht werden. Regularien zur mündlichen Prüfung Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten und beinhaltet zwei Themen, die aus dem inhaltlichen Spektrum des gesamten Moduls in Absprache mit den Prüfenden frei gewählt werden können. Weitere Informationen hierzu werden in den LV bekannt gegeben. Regularien zur Hausarbeit • Die Aufgabe besteht darin, eine wissenschaftliche Fragestellung zu entwickeln und diese (anhand geeigneter – wissenschaftlicher – Literatur) zu bearbeiten. Die Themenstellung soll sich an Themen aus dem inhaltlichen Spektrum des Moduls bzw. an den Themen der von Ihnen besuchten Seminare orientieren. • Der Umfang der Arbeit soll zwischen 12 und 15 Seiten (Schrift 12 Punkt, eineinhalb Zeilen Zeilenabstand, Literaturverzeichnis zählt nicht mit, einheitliche Zitierweise beachten) betragen. Die Seitenangaben sind als Richtwert zu verstehen. • Die Vorabsprache der Themen ist ein konstitutiver Bestandteil der Modulleistung. Nicht abgesprochene Themen werden nicht akzeptiert. • Daher ist es sinnvoll, möglichst bald die Sprechstunden der möglichen Betreuungspersonen bzw. Prüfenden zu nutzen. Weitere Informationen werden am Beginn der LV gegeben. |