Organisatorisches und erste thematische Einführung, Seminarheuristik I: Zu rechtlichen Konstruktion von ‚Kind‘_‘Erwachsener‘…und zur Frage, wie sie von Seiten der Pädagogik üblicherweise verhandelt wird., Seminarheuristik II: Zur historischen Konstruktion des generationalen Arrangements, Grundlagenwissen I: Das Vertragswerk der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, Grundlagenwissen II: Histor. Kontext der Forderung nach Kinderrechten (Filmsequenzen 'Korczak': Kinder haben ein Recht auf Tod), Grundlagenwissen III: Seminarzwischenfazit: Die Form von 'Kinderrechten' am Beispiel Art. 12 KRK, Der aktuelle Sachstand des entsprechenden Gesetzgebungsprozesses (SL abgesagt; daher von mir geleitet!), Gemeinsame Lektüre des Abschlussberichts und Waplers verfassungsrechtliche Einschätzung - AGs, Was könnten wir gewonnen, was verloren haben? Argumente-Sammeln in AGs, Was könnten wir gewonnen, was verloren haben? AG-Präsentationen bzw. eine Podiumsdiskussion, Und was lehrt ein Blick über den europäischen Zaun? ‚Kinderrechte‘ in globalen Konstellationen des Aufwachsens – Teil 1 SL Frau Muhsik/Frau Franz zum Thema "Okologische Kinderrechte", Und was lehrt ein Blick über den europäischen Zaun? ‚Kinderrechte‘ in globalen Konstellationen des Aufwachsens – Teil 2, Fazit: Verfassungsrechtlich verbürgte ‚kindliche Autonomie‘ als sozio-politische Bedingung des Aufwachsens!?
Ganz aktuell vollzieht sich etwas Einmaliges innerhalb der sozio-politischen Bedingungen des Aufwachsens in Deutschland. Unsere, gerade 70 Jahre alt gewordene Verfassung wird derzeit um explizit normierte Kinderrechte erweitert. Hintergrund ist der aktuell laufende Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode. Darin verpflichteten sich die Regierungsparteien bis Jahresende eine diesbezügliche Grundgesetzänderung konkret anzugehen. Schon jetzt ist absehbar, dass – zeitlich parallel zu diesem Seminar – in unterschiedlichen gesellschaftlichen Arenen Reformvorschläge unterbreitet, Stellungnahmen geschrieben und entsprechend (live-)geführte Bundestagsdebatten verfolgbar werden. Letztlich bedarf es zweier qualifizierter Mehrheiten, um Änderungen des Grundgesetzes vornehmen zu können. Doch weshalb ist all dies für (zukünftige) Pädagog*innen bzw. Erziehungswissenschaftler*innen von besonderem Interesse?
Diese Verfassungsänderung trifft nichts Geringeres als den Kern der Legitimität institutionalisierter pädagogischer Interventionen; sie berührt das austarierte Rechtsverhältnis zwischen Eltern, Kindern, Staat. Fernab von der – unbestreitbar wichtigen – Überzeugung, dass es normierte Kinderrechte braucht weil ‚Kinder keine kleinen Erwachsenen sind‘, ist es aus systematischer Perspektive interessant gerade deshalb einmal innezuhalten. Denn erst dann kann auf die Konsequenzen sachlich reflektiert werden. Welcher Art sind die Konsequenzen, wenn eigens formulierte 'Kinderrechte' als Menschenrechte verstanden und zugleich neben diesen gesondert normiert werden sollen? Aufgrund dieser immanenten Spannung von ‚Kinderrechten‘ ist es daher kein Zufall, dass auf höchsten Ebenen nach wie vor keine Einigkeit besteht. Ob und inwiefern es einer Grundgesetzänderung – voraussichtlich Art. 6 Abs. 2 – bedarf oder nicht, ist mehr denn je höchst kontrovers verhandelt.
In diesem Seminar geht es mir genau um diese immanente Spannung von ‚Kinderrechten‘ und darum, mit Ihnen gemeinsam zu verstehen, welche sachlichen Argumente a) für oder gegen einen Verfassungsrang sprechen, und b) welches Argument in dieser – zutiefst normativ aufgeladenen - Debatte von wem und für welches gesellschaftspolitische Ziel prozessiert wird. Dieses Seminarziel möchte ich erreichen, indem wir uns mittels eines Dreischritts den Gegenstand aneignen: Zunächst nähern wir uns erkenntnistheoretisch der rechtlichen Konstruktion von Kindern_Erwachsenen (Teil1: ‚Heuristik‘). Sodann werden wir uns eingängiger mit dem konkreten Vertragswerk der UN-KRK, mit seinen sozio-ökonomischen Entstehungsbedingungen sowie mit der rechtsphilosophischen Form von Kinderrechten vertraut machen (Teil 2: ‚Grundlagenwissen'). Darauf aufbauend beschäftigen wir uns ausgiebig mit den Für- und Gegenargumenten aus unterschiedlichen fachwissenschaftlichen Perspektiven (Teil 3: 'Analytische Auseinandersetzung'). Wer von Ihnen Lust hat, nicht nur fachpolitisch tradierte Argumente zu teilen, sondern sich mit mir gemeinsam an rechtsphilosophische und verfassungsrechtliche Fragen von und zu ‚Kinderrechten‘ heranzuwagen, ist in diesem anspruchsvollen BA-Seminar herzlich willkommen!
Anmelderegeln
Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "C1: Gesellschaftliche, politische und kulturelle Bedingungen von Erziehung, Bildung und Sozialisation (BA 90 / 180)".
Im Wintersemester werden im Modul C1 i.d.R. 1 Seminar belegt. Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
Die Plätze in den betreffenden Veranstaltungen wurden am 25.09.2019 um 23:59 verteilt. Weitere Plätze werden evtl. über Wartelisten zur Verfügung gestellt.
Die Anmeldung zu maximal 2 Veranstaltungen des Anmeldesets ist erlaubt.
Die Anmeldung ist möglich von 15.09.2019, 09:00 bis 11.10.2019, 23:59.