MLU
Seminar: Diskurs, Macht, Subjekt - Details
Sie sind nicht in Stud.IP angemeldet.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Diskurs, Macht, Subjekt
Semester SS 2016
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 4
erwartete Teilnehmendenanzahl 35
Heimat-Einrichtung Leitung des Instituts für Pädagogik
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Donnerstag, 07.04.2016 10:00 - 14:00, Ort: (FrSt / Haus 7 / SR 5)
Teilnehmende 2. Semester BA 90 / 180
SWS 2
Sonstiges ACHTUNG! Regularien zur Organisation & Durchführung von

--------------------------------------------------
BA Erziehungswissenschaft 180 und 90
--------------------------------------------------
MODUL C1 „GESELLSCHAFTLICHE, POLITISCHE UND KULTURELLE BEDINGUNGEN VON ERZIEHUNG, BILDUNG UND SOZIALISATION“ im Sommersemester 2016 und Wintersemester 2016/17
Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 und 90 müssen im Modul C1 gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) innerhalb von zwei Semestern (üblicherweise im zweiten und dritten Studiensemester) insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, im Normalfall zwei LV im Sommersemester und eine LV im kommenden Wintersemester.
In der Regel wird das Modul im kommenden Wintersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen.

------------------------------------------
Wahl der Modulveranstaltungen
------------------------------------------
Studierende des BA Erziehungswissenschaft (180) können im Rahmen ihres Moduls C1 Lehrveranstaltungen des Moduls C1 im BA Erziehungswissenschaft (90) besuchen und umgekehrt.
Die sich damit eröffnenden Wahlmöglichkeiten sowie die Erbringung der Studien- und Prüfungsleistungen werden durch die folgenden Festlegungen geregelt.

Beide Studiengänge(!) können im Sommersemester aus folgenden LV im Rahmen ihres jeweiligen Moduls C1 wählen:
- Schäfer, Alfred: Habitualisierung und Subjektivierung
- Schmid, Pia: Erziehung, Bildung und Geschlecht
- Hoffmann, Nora Friederike: Peergroups im Kindheits- und Jugendalter
- Hoffmann, Nora Friederike: Kindheit und Jugend jenseits von Europa
- Ketelhut, Klemens: Soziale Ungleichheit in pädagogischer Perspektive
- Teschmer, Sven: Welt (ver-)ordnen? – Heterogenität
- von Rosenberg, Florian: Bildung, Jugend und Transformationsprozesse
- von Rosenberg, Florian: Gesellschaftliche Bedingungen der Möglichkeit von Erziehung, Bildung und Sozialisation
- von Rosenberg, Florian: Neue Diskurse um geschlechtsspezifische Bildungsungleichheiten
- Wittig, Steffen: Das Fremde und die Ordnung
- Wittig, Steffen: Diskurs, Macht, Subjekt

Grundsätzlich ist die Wahl der LV den Studierenden überlassen. Bitte beachten Sie, dass die TeilnehmerInnenzahlen für die LV begrenzt sind.
Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen.

--------------------
Studienleistung
--------------------
Im Modul C1 – BA Erziehungswissenschaft 180 und 90 – muss in einer der insgesamt drei zu belegenden LV eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher der gewählten LV die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei der/dem Lehrenden formal anzumelden und offiziell bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also in diesem Sommersemester bis zum 30. September).
In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des jeweiligen Semesters bekanntgegeben.

-------------------
Modulprüfung
-------------------
Für den BA Erziehungswissenschaft (180) ebenso wie für den BA Erziehungswissenschaft (90) gilt gleichermaßen: Die Modulprüfung im Modul C1 kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden.
Die Entscheidung über die Prüfungsform liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss in den Modulprüfungen des BA Erziehungswissenschaften (180) der Module C1 bis C3 – bzw. für den BA Erziehungswissenschaften (90) der Module C1 und C2 – mindestens einmal die Prüfungsform ‚mündliche Prüfung‘ und mindestens einmal die Prüfungsform ‚Hausarbeit‘ erbracht werden.

Regularien zur mündlichen Prüfung:
Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten und beinhaltet zwei Themen, die aus dem inhaltlichen Spektrum des gesamten Moduls in Absprache mit den Prüfenden frei gewählt werden können.
Weitere Informationen hierzu werden in den LV bekannt gegeben.

Regularien zur Hausarbeit:
- Die Aufgabe besteht darin, eine wissenschaftliche Fragestellung entwickeln und diese (anhand geeigneter – wissenschaftlicher – Literatur) zu bearbeiten. Die Themenstellung soll sich an Themen aus dem inhaltlichen Spektrum des Moduls bzw. an den Themen der von Ihnen besuchten Seminare orientieren.
- Der Umfang der Arbeit soll zwischen 12 und 15 Seiten (Schrift 12 Punkt, eineinhalb Zeilen Zeilenabstand, Literaturverzeichnis zählt nicht mit, einheitliche Zitierweise beachten) betragen. Die Seitenangaben sind als Richtwert zu verstehen.
- Die Vorabsprache der Themen ist ein konstitutiver Bestandteil der Modulleistung. Nicht abgesprochene Themen werden nicht akzeptiert.
- Daher ist es sinnvoll, möglichst bald die Sprechstunden der möglichen Betreuungspersonen bzw. PrüferInnen zu nutzen.
Weitere Informationen werden am Beginn der LV gegeben.

Räume und Zeiten

(FrSt / Haus 31 / SR 110)
Donnerstag: 10:00 - 14:00, zweiwöchentlich (6x)
(FrSt / Haus 7 / SR 5)
Donnerstag: 10:00 - 14:00, zweiwöchentlich (1x)
Keine Raumangabe
Donnerstag, 07.07.2016 10:00 - 14:00

Kommentar/Beschreibung

Diskurs, Macht, Subjekt. Man ist fast versucht diese drei Begriffe zusammen zu lesen: Diskurs M(m)acht Subjekt. Für den französischen Historiker Michel Foucault befanden sich diese drei Terme in einem solchen Verhältnis zueinander. Er versuchte mit seiner Betrachtung von Macht, so stellt er selbst reflektierend auf sein theoretisches Schaffen der letzten zwanzig Jahre fest (vgl. Foucault 1994b, S. 243), weder eine „Analyse der Machtphänomene“ noch eine „Ausarbeitung der Grundlagen einer solchen Analyse“ (ibidem) vorlegen. Für ihn stand vielmehr im Brennpunkt seiner Arbeit „eine Geschichte der verschieden Verfahren zu entwerfen, durch die in unserer Kultur Menschen zu Subjekten gemacht werden“ (ibidem).
Zentral für dieses Unternehmen war dabei der Begriff des Diskurses. Das Subjekt ist aus seiner Perspektive betrachtet Effekt und Bedingung einer diskursiven Ordnung, die unkonkret als „Regelmäßigkeit“ des Sprechens aufgerufen werden (Foucault 2008, S. 18); sie ist discours, eine Rede (Waldenfels 1991, S. 283), die allerdings nicht willkürlich erfolgt, sondern sich danach richtet, was innerhalb es bestimmten Kontextes als sagbar und was als unsagbar gilt. Zentral für diese Rede scheinen hiermit immer wieder „Prozeduren der Ausschließung“, mittels derer Unterscheidungen im diskursiven Raum gezogen werden (Foucault 2010, S. 11): Zwischen dem, was einem Diskurs zugehört und dem Nicht-Zugehörigen, zwischen denjenigen Positionen, die in einem Diskurs sprechen können und denjenigen, die ausgeschlossen sind, zwischen den akzeptablen Weisen des Sprechens, den zugehörigen Begriffen und Strategien und den marginalen (vgl. Foucault 2008b, S. 514ff.). Gerade diese Differenz zwischen der Rede, die gehört werden kann, und „einer unmöglichen Rede“, zwischen den Sätzen, die innerhalb eines bestimmten Zusammenhangs Geltung erlangen könnten und jenen die „gar nicht erst wirksam werden“ (Gehring 2004, S. 14), markiert für Foucault jenes Problem, an dem sich seine Analyse dessen abarbeitet, was Diskurs bei ihm heißen kann.
In Referenz auf dieses Problem des Diskurses bringt sich das Subjekt selbst als etwas hervor, das sich freiwillig diesem Diskurs unterwirft und im Moment dieser Unterwerfung eine Autonomie erhält, mit der es sich zu eben jener Unterwerfung des Diskurses verhalten kann. Assujetissement oder Subjektivierung nennt Foucault dies. Gerade aber dieses Verhalten ist von dem durchzogen, was Foucault Macht nennt. Es ist eine Kraft in den Beziehungen der Individuen untereinander, die sie sich hin auf eine bestimmte Normalität führen und hervorbringen lässt. Die „Seele“ ist das „Gefängnis des Körpers“, schreibt er in »Überwachen und Strafen« (1994, S. 42). Diesbezüglich ruft uns die Macht als Individuen an, die sich im Bezug auf eine bestimmte Normalität als Subjekte hervorbringen, dergestalt, dass diese Normalität möglicherweise als selbstverständlich erscheint.
Im Seminar soll es diesbezüglich darum gehen einen Zusammenhang zwischen diesen drei Begriffen vor dem Hintergrund der Perspektive Foucaults herzustellen. Die Frage danach warum wir uns als »normale« Subjekte hervorbringen, die bestimmten Schönheitsidealen folgen, sich im Leistungskontext auf bestimmte Weise führen oder bspw. eine heterosexuelle Dichotomie für »normal« oder selbstverständlich erachtet und auf diese hin führen, soll das Seminar leiten. Auf textlicher Ebene soll zunächst mit einführenden Sekundärtexten gearbeitet werden, um dann aber auch in die Analyse von Primärtexten (bspw. »Wahnsinn und Gesellschaft«, »Überwachen und Strafen«, »Sexualität und Wahrheit«, »Subjekt und Macht«) zu münden.

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Anmeldung gesperrt (global)".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist gesperrt.