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Seminar: Zum Subjektbegriff bei Karl Marx - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Zum Subjektbegriff bei Karl Marx
Semester WS 2013/14
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 1
erwartete Teilnehmendenanzahl 35
Heimat-Einrichtung Leitung des Instituts für Pädagogik
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Mittwoch, 16.10.2013 16:00 - 18:00, Ort: (FrSt / Haus 2 / SR 1)
Teilnehmende 3. Semester
Studiengänge (für) BA 90 und 180 Erziehungswissenschaften
SWS 2
Sonstiges ACHTUNG! Regularien zur Organisation & Durchführung von
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BA Erziehungswissenschaft 180 und 90
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MODUL C1 „GESELLSCHAFTLICHE, POLITISCHE UND KULTURELLE BEDINGUNGEN VON ERZIEHUNG, BILDUNG UND SOZIALISATION“ im Sommersemester 2013 und Wintersemester 2013/14
Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 und 90 müssen im Modul C1 gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) innerhalb von zwei Semestern (üblicherweise im zweiten und dritten Studiensemester) insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, im Normalfall zwei LV im Sommersemester (2013) und eine LV im Wintersemester (2013/14).
In der Regel wird das Modul im Wintersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen.

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Wahl der Modulveranstaltungen
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Studierende des BA Erziehungswissenschaft (180) können im Rahmen ihres Moduls C1 Lehrveranstaltungen des Moduls C1 im BA Erziehungswissenschaft (90) besuchen und umgekehrt.
Die sich damit eröffnenden Wahlmöglichkeiten sowie die Erbringung der Studien- und Prüfungsleistungen werden durch die folgenden Festlegungen geregelt:
Beide Studiengänge(!) können aus folgenden LV im Rahmen ihres jeweiligen Moduls C1 wählen:
- Johannes Buchholz: Zum Subjektbegriff bei K. Marx
- Cathleen Grunert: Bildungspotentiale in außerschulischen Handlungsfeldern
- Alfred Schäfer: Identität – Rolle – Habitus
- Sabrina Schenk: Kompetenz – Bildung – Citizenship. Zum Verhältnis von Bildung und Politik
- N.N.: Paradigmen der Jugendkulturforschung

Grundsätzlich ist die Wahl der LV den Studierenden überlassen. Bitte beachten Sie, dass die TeilnehmerInnenzahlen für die LV begrenzt sind.
Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen.

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Studienleistung
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Im Modul C1 – BA Erziehungswissenschaft 180 und 90 – muss in einer der insgesamt drei zu belegenden LV eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher der gewählten LV die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei der/dem Lehrenden formal anzumelden und offiziell bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also in diesem Wintersemester bis zum 31. März).
In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des Semesters bekanntgegeben.

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Modulprüfung
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Für den BA Erziehungswissenschaft (180) ebenso wie für den BA Erziehungswissenschaft (90) gilt gleichermaßen: Die Modulprüfung im Modul C1 kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden.
Die Entscheidung über die Prüfungsform liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings muss in den Modulprüfungen des BA Erziehungswissenschaften (180) der Module C1 bis C3 – bzw. für den BA Erziehungswissenschaften (90) der Module C1 und C2 – mindestens einmal die Prüfungsform ‚mündliche Prüfung‘ und mindestens einmal die Prüfungsform ‚Hausarbeit‘ erbracht werden.

Regularien zur mündlichen Prüfung:
Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten und beinhaltet zwei Themen, die aus dem inhaltlichen Spektrum des gesamten Moduls in Absprache mit den Prüfenden frei gewählt werden können.
Weitere Informationen hierzu werden in den LV bekannt gegeben.

Regularien zur Hausarbeit:
- Die Aufgabe besteht darin, eine wissenschaftliche Fragestellung entwickeln und diese (anhand geeigneter – wissenschaftlicher – Literatur) zu bearbeiten. Die Themenstellung soll sich an Themen aus dem inhaltlichen Spektrum des Moduls bzw. an den Themen der von Ihnen besuchten Seminare orientieren.
- Der Umfang der Arbeit soll zwischen 12 und 15 Seiten (Schrift 12 Punkt, eineinhalb Zeilen Zeilenabstand, Literaturverzeichnis zählt nicht mit, einheitliche Zitierweise beachten) betragen. Die Seitenangaben sind als Richtwert zu verstehen.
- Die Vorabsprache der Themen ist ein konstitutiver Bestandteil der Modulleistung. Nicht abgesprochene Themen werden nicht akzeptiert.
- Daher ist es sinnvoll, möglichst bald die Sprechstunden der möglichen Betreuungspersonen bzw. PrüferInnen zu nutzen.
Weitere Informationen werden am Beginn der LV gegeben.

Räume und Zeiten

(FrSt / Haus 2 / SR 1)
Mittwoch: 16:00 - 18:00, wöchentlich (14x)

Kommentar/Beschreibung

Das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft ist von fundamentalem Interesse für eine Pädagogik und Bildungstheorie, die an der Möglichkeit von Autonomie und individueller Selbstbestimmung gegenüber gesellschaftlicher Vereinnahmung durch Funktionalität und Brauchbarkeit interessiert ist.
Im Seminar soll dieses Verhältnis ausgehend von Karl Marx’ Analyse der kapitalistischen Gesellschaftsform diskutiert werden. Ihm zufolge ist der Mensch nicht Subjekt, sondern vielmehr Objekt eines „stummen Zwangs der ökonomischen Verhältnisse“. Das so unterworfene Individuum agiert Marx zufolge als „Charaktermaske“– als die Personifikation der ökonomischen Verhältnisse in denen es lebt.
Das Seminar beginnt mit der Einführung in grundlegende Begriffe der Marx’schen Theorie („Ware“, „Kapitalverhältnis“, „Fetisch“ usw.), um dann anhand des Begriffs der „Charaktermaske“ das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft zu diskutieren. Neben Bezügen zu Identitäts- und Interaktionskonzepten soll im Seminar nach der Relevanz des Marx’schen Subjektbegriffs für die Bildungstheorie gefragt werden.

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Anmeldung gesperrt (global)".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist gesperrt.