Die Vorlesung behandelt mit den Fragen der Forschung am Menschen und der Fortpflanzungsmedizin Probleme des besonderen Medizinrechts. Mit der Patientenverfügung und der Bedeutung von Gutachter- und Schlichtungsstellen werden Bereiche erweitert und vertieft, die bereits in der Vorlesung Medizinrecht I und II im Hinblick auf die Einwilligung und die ärztliche Haftung angesprochen worden sind.