MLU
Seminar: Sozialpädagogisches Handeln zwischen Recht und Ethik - Details
You are not logged into Stud.IP.

General information

Course name Seminar: Sozialpädagogisches Handeln zwischen Recht und Ethik
Semester SS 2016
Current number of participants 4
expected number of participants 35
Home institute Leitung des Instituts für Pädagogik
Courses type Seminar in category Offizielle Lehrveranstaltungen
First date Monday, 04.04.2016 10:00 - 12:00, Room: (FrSt / Haus 2 / SR 1)
Participants 4. Semester MA 120
SWS 2

Rooms and times

(FrSt / Haus 2 / SR 1)
Monday: 10:00 - 12:00, weekly (14x)

Comment/Description

Sozialpädagogisches Handeln geht – wie jedes Handeln – mit Dilemmata des Urteilens und Entscheidens einher. Der/ die sozialpädagogisch Handelnde muss dabei nicht nur zwischen dem Allgemeinen der Regel und dem Besonderen des Falls abwägen und (für die Beteiligten unter Umständen folgenreiche) Entscheidungen treffen, sondern die getroffenen Entscheidungen auch ggf. rechtfertigen, d.h. sie im Rahmen einer bestimmten Rationalität begründen können. Dabei ist er / sie rechtlichen Logiken verpflichtet, die (bspw. in Form von Menschenrechten, Sozialrecht, Verwaltungsrecht) sozialpädagogisches Handeln direkt oder indirekt regulieren, gleichzeitig aber auch mit (eigenen oder fremden) Ansprüchen und Vorstellungen konfrontiert, die ethischen oder moralischen Logiken folgen. In diesem Seminar wollen wir versuchen, uns über verschiedene Wege und Theorieansätze diesen Bedingungen sozialpädagogischen Handelns zu nähern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf systemtheoretische Zugänge zu Recht bzw. Ethik gelegt. Es geht im Seminar dabei nicht um die Bestimmung „richtigen“ Handelns, sondern vielmehr darum, analytische Zugänge zu Handlungsbedingungen zu finden, um diese auch reflexiv einholen zu können. Für die Teilnahme ist eine genaue Vorbereitung und Lektüre der Seminartexte unabdingbar.

ACHTUNG! WICHTIGE REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS E1
"Bedingungen und Strukturen sozialpädagogischen Handelns" im SOMMERSEMESTER 2016

Im Studiengang MA 120 Erziehungswissenschaft müssen im Modul E1 "Bedingungen und Strukturen sozialpädagogischen Handelns" gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt 3 Lehrveranstaltungen belegt werden, davon 2 LV im Sommersemester 2016 und 1 LV im Wintersemester 2016/17. Der workload der drei LV ist grundsätzlich gleich angesetzt, wobei der spezifische Ablauf bzw. die Ausgestaltung einer LV unterschiedlich ausfallen kann.

Im Sommersemester 2016 werden die folgenden zwei Lehrveranstaltungen angeboten:

Behrends, Teresa M.A.: Sozialpädagogisches Handeln zwischen Recht und Ethik. Mo, 10-12 Uhr; wöchentlich
Dipl. Päd. Fangmeyer, Anna: Zum Erschließen und Theoretisieren von Bedingungen und Strukturen (früh)pädagogischen Handelns. Di. 8-12 Uhr; 14-tägig

-------------------------------------------------
LV-übergreifende Hinweise zur Studienleistung
------------------------------------------------
Im Modul E1 muss in einer der insgesamt drei zu belegenden Lehrveranstaltungen eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also für SoSe 2016 zum 30. September 2016). Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter / der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.
-----------------------------------------------
Modulprüfung
--------------------------------------------
Die Modulprüfung findet am Modulende – also am Ende des WS 2016/17 – in Form einer mündlichen Prüfung statt. Näheres zu den Prüfungsmodalitäten wird in den LV rechtzeitig bekannt gegeben. Im Falle des Nicht-Bestehens der Erstprüfung findet eine erste Wiederholungsprüfung ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung statt. Sollte eine zweite (und letzte) Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen (auch mdl. Prüfung).

Admission settings

The course is part of admission "Anmeldung gesperrt (global)".
The following rules apply for the admission:
  • Admission locked.