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Seminar: Zur Soziologie des Wohlfahrtsstaates - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: Zur Soziologie des Wohlfahrtsstaates
Semester WS 2010/11
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 0
erwartete Teilnehmendenanzahl 35
Heimat-Einrichtung Leitung des Instituts für Pädagogik
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Mittwoch, 13.10.2010 16:00 - 18:00, Ort: (FrSt / Haus 2 / SR 1)
Teilnehmende 5. Semester
Studiengänge (für) BA 180 Erziehungswissenschaft
SWS 2
Sonstiges -------------------------------------
Einordung in das Modul G3
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Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul G3 „Organisation und Intervention in sozialpädagogischen Feldern“ gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt 3 Lehrveranstaltungen belegt werden, davon 1 LV im Sommersemester 2010 und 2 LV im Wintersemester 2010/11.
Diese Veranstaltung ist Bestandteil der Modulvariante B der Moduls G3, die im Sommersemester durch die Veranstaltung von Dipl.-Päd. Müller („Sozialpädagogisches Denken und Handeln in Bereichen der Justiz“) eröffnet wurde. Für diejenigen Studierenden, die im letzten Semester diese Veranstaltung besucht haben, ist in diesem Semester neben dieser Lehrveranstaltung ebenfalls das Seminar von Prof. Hörster („Grenzsysteme - Sozialpädagogische Innovationen in der Sozialpsychiatrie“) zu besuchen.

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Seminarteilnahme
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Als Grundvoraussetzung um die Lehrveranstaltung erfolgreich abzuschließen, gilt die regelmäßige Teilnahme. Eine Kontrolle der Anwesenheit durch Unterschriftenlisten erfolgt nicht.

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Seminarlektüre
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Die im Seminarablaufplan als „Seminarlektüre“ gekennzeichneten Texte stellen die Grundlage der Lehrveranstaltung dar. Um eine lebendige Arbeitsatmosphäre schaffen zu können, wird vorausgesetzt, dass diese Texte von den Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern zu den jeweiligen Sitzungen als Vorbereitung gelesen werden.
Die gesamte Seminarlektüre finden Sie in Form von pdf-Dokumenten in studip. Hinweise zu weiterführenden möglichen Literaturquellen bspw. für Gruppenpräsentationen, Referate, Sitzungsprotokolle oder Prüfungsarbeiten sind thematisch geordnet in der Literaturliste enthalten (pdf in studip).

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Arbeitsform
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Zur Arbeitsform dieser LV gehört es, dass jede/r Teilnehmende an einer Gruppenpräsentation teilnimmt. Die studentischen Präsentationen sollen in das Thema der jeweiligen Sitzung einführen und eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Die Teilnahme an einer Gruppenpräsentation erfolgt unabhängig von der Erbringung der Studienleistung und stellt einen eigenständigen Teil des workload dieser LV dar. Die Einteilung in die Gruppen erfolgt in der ersten Sitzung.
Eine rechtzeitige Besprechung der Präsentationsausgestaltung mit dem Dozenten wird angeraten (bitte zur Sprechstunde: Mi. 13-14).

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Studienleistung
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Im Modul G3 muss in einer der insgesamt drei zu belegenden Lehrveranstaltungen (BA 180) eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung der gewählten Modulvariante die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also zum 30. September 2010 oder zum 31. März 2011).
In dieser Lehrveranstaltung können Studienleistungen entweder a) in Form eines Referates mit Verschriftlichung oder b) in Form eines Sitzungsprotokolls zu einer Seminarsitzung erbracht werden.
A) Das Referat dient dazu, einen spezifischen Teilaspekt des Themas der jeweiligen Sitzung vertiefend zu beleuchten und eine anschließende Diskussion einzuleiten. Die Ausgangsbasis des Referates stellt die studentische Gruppenpräsentation der Seminarsitzung dar. Das Referat sollte eine Präsentationszeit von 15 Minuten nicht überschreiten, so dass zusammen mit der Gruppenpräsentation eine maximale Gesamtdauer von circa 45 Minuten entsteht. Es bietet sich an, dass ein mögliches Referat von einem Mitglied der jeweils präsentierenden studentischen Gruppe übernommen wird. Pro Sitzung kann maximal 1 Referat vergeben werden. Zusätzlich zu der Präsentation umfasst diese Form der Studienleistung eine Verschriftlichung des von Ihnen vorgetragenen Referates und der darin verwendeten Literatur unter Beachtung der üblichen Regularien wissenschaftlichen Arbeitens (Literaturangabe, Zitierweise, Layoutgestaltung etc.). Der Umfang soll circa 5 Seiten betragen.
B) Das Sitzungsprotokoll legt den Gegenstand der Sitzung dar, und zwar indem es einen Vortrag und/oder die Textgrundlage(n) der Sitzung rekapituliert, die Diskussion dazu referiert und weitergehenden Hinweisen, die in der Sitzung gegeben worden sind, nachgeht und einarbeitet sowie diese durch Quellenangaben und Zitate untersetzt. Da diese Form der Studienleistung im Gegensatz zum Referat nur aus der schriftlichen Leistung besteht, wird ein höherer quantitativer Umfang (7 Seiten) sowie eine im Vergleich zur Referatsverschriftlichung umfassendere Einarbeitung der weiterführenden Literatur erwartet. Auch hier gilt es, die üblichen Regularien wissenschaftlichen Arbeitens anzuwenden.

Für die schriftlich erbrachten (Teil-)Studienleistungen (Referatsverschriftlichung/ Sitzungsprotokoll) gilt, dass diese im Falle von Mängeln zur Überarbeitung zurückgegeben werden können. Die Studienleistungen sind in ausgedruckter Form, nicht via Email, einzureichen.

Die Erbringung von Studienleistungen sollte im Regelfall innerhalb der ersten zwei Wochen der LV formal beim Lehrenden angemeldet werden.

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Modulprüfung
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Die Modulprüfung wird in Form einer Klausur zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit im Wintersemester 2010/2011 durchgeführt. Nähere Informationen hierzu werden in den Veranstaltungen von Prof. Hörster und Dipl.-Päd. Hübenthal rechtzeitig bekannt gegeben.

Räume und Zeiten

(FrSt / Haus 2 / SR 1)
Mittwoch: 16:00 - 18:00, wöchentlich (13x)
(FrSt / Haus 7 / Deutscher Saal)
Mittwoch: 16:00 - 18:00, wöchentlich (1x)

Kommentar/Beschreibung

Öffentliche Debatten um die Ausgestaltungsart, die Ziele, die Mittel, die Legitimation, die Reichweite, die Zielgruppen und zum Teil auch um die grundsätzliche Sinnhaftigkeit des Wohlfahrts- bzw. Sozialstaates (welfare state) sind derzeit charakteristisch für die Staaten der westlichen Moderne. Dies kann als Ausdruck politischer und gesamtgesellschaftlicher Bemühungen und Absichten einer Re-Justierung u.a. der Verantwortlichkeiten im Prozess der Produktion kollektiver und individueller Wohlfahrt und der Schaffung von Sicherheit, Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe gesehen werden.
Die Ausgestaltung des Wohlfahrtstaats – so die der Lehrveranstaltung zu Grunde liegende zentrale These – ist von erheblicher Relevanz für die Anforderungen und Erwartungen an Soziale Arbeit. Basierend auf dieser These ist es das Ziel des Seminars, mittels eines soziologisch-rekonstruktiven Zugangs u.a. die Entstehung moderner Wohlfahrtstaaten, relevante wohlfahrtstaatliche Grundbegriffe, Leitideen und Legitimationsmuster sowie den derzeit beobachtbaren sozialstaatlichen Wandel mit seinen Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit zu analysieren und zu diskutieren.

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Anmeldung gesperrt (global)".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist gesperrt.