Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Pädagogische Kasuistik |
Semester | SS 2016 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 8 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 32 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Freitag, 08.04.2016 10:00 - 12:00, Ort: (FrSt / Haus 7 / SR 4) |
Teilnehmende | 4. Semester BA 90 / 180 |
SWS | 2 |
Sonstiges |
REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS G2 „ORGANISATION, INTERVENTION UND FALLVERSTEHEN IN DER SOZIALEN ARBEIT“ IM SOMMERSEMESTER 2016 *************************************************************************************** ---------------------------------------------------- Lehrveranstaltungsbelegung von BA 180 ---------------------------------------------------- Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul G2 (15 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt fünf Lehrveranstaltungen belegt werden, davon 3 LV im Sommersemester 2016 und 2 LV im Wintersemester 2017/17. ----------------------------------------------------- Lehrveranstaltungsbelegung von BA 90 ----------------------------------------------------- Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 90 müssen im Modul G2 (10 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt drei Lehrveranstaltungen belegt werden, davon 2 LV im Sommersemester 2016 und 1 LV im Wintersemester 2016/17. ----------------------------------------------------------- Angebot und Wahl der Modulveranstaltungen ----------------------------------------------------------- Der Lehrbereich Sozialpädagogik bietet im Sommersemester 2016 im Modul G2 insgesamt 6 Lehrveranstaltungen für alle Studierenden des Studienganges BA 180 sowie BA 90 wie folgt an: Prof. Dr. Hebenstreit-Müller, Sabine Ressourcenorientierte pädagogische Beobachtungen Dipl. Päd. Schubert, Ina Pädagogische Kasuistik Dipl. Päd. Woide, Constanze Schulversagen und Schulverweigerung: Erklärungsansätze und Präventions- und Interventionsmöglichkeiten Dr. Zaft, Matthias Debatten und Konzepte um (früh)kindliche Sexualität Dr. Zaft, Matthias Optimierungen (in) der Kindheit M.A. Schmidt, Stefan Sozialpolitik im real existierenden Sozialismus Die zu belegenden Veranstaltungen können aus dem oben aufgeführten Lehrangebot im Modul G2 grundsätzlich frei gewählt werden. Die grundsätzlich freie Wahl wird aber faktisch eingeschränkt durch die Teilnehmer_innenbegrenzung von max. 32 Studierenden pro Lehrveranstaltung. Bei einer deutlichen Überbelegung eines Seminars kommt ein Losverfahren zur Anwendung. Dieses Losverfahren bezieht sich auf alle in die Teilnehmer_innenliste eines überbelegten Seminars eingetragenen Studierenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung (sofern fristgemäß). Diejenigen Studierenden, die im Zuge des Losverfahrens für ein präferiertes Seminar nicht berücksichtigt werden konnten, werden auf ein anderes, unterbesetztes Seminar verteilt. Die jeweilige Zuweisung erfolgt – soweit möglich – durch individuelle Absprachen. Die endgültigen Teilnehmer_innenlisten stehen im Laufe des Aprils 2016 fest und können dann im StudIP eingesehen werden. --------------------------------------- Studienleistungen von BA 180 ------------------------------------------ Im Modul G2 müssen innerhalb der zu belegenden Lehrveranstaltungen insgesamt zwei Studienleistungen zur erfolgreichen Absolvierung des Moduls G2 erbracht werden. Die Studienleistungen müssen in zwei unterschiedlichen Veranstaltungen erbracht werden wobei es im Ermessen des Studierenden liegt, in welchen dies geschieht. Allerdings ist die Studienleistung bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt worden ist; also im Sommersemester zum 30. September des Jahres / im Wintersemester zum 31. März des Jahres. In welcher Form die Studienleistung erbracht werden kann und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird unter Berücksichtigung des vergleichbaren Workloads in allen Modulveranstaltungen zu Beginn des Sommersemesters bzw. zu Beginn des Wintersemesters bekannt gegeben. ------------------------------- Studienleistung von BA 90 -------------------------------- Im Modul G2 muss innerhalb der zu belegenden Lehrveranstaltungen insgesamt eine Studienleistung zur erfolgreichen Absolvierung des Moduls G2 erbracht werden. Dabei liegt es im Ermessen des Studierenden in welcher LV dies geschieht. Allerdings ist die Studienleistung bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt worden ist; also im Sommersemester zum 30. September des Jahres oder im Wintersemester zum 31. März des Jahres. In welcher Form die Studienleistung erbracht werden kann und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird unter Berücksichtigung des vergleichbaren Workloads in allen Modulveranstaltungen zu Beginn des Sommersemesters bzw. zu Beginn des Wintersemesters bekannt gegeben. ------------------------------- Modulprüfung BA 180/90 ---------------------------- Die Regularien zur Absolvierung der Prüfungen im Modul G2 sind für BA-180 und BA-90- Studierende identisch. Grundsätzlich gilt: Das Modul G2 wird mit einer schriftlichen Prüfung im Wintersemester 2016/17 abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung wird in Form einer wissenschaftlichen Hausarbeit erbracht. Die Hausarbeit ist im Wintersemester 2016/17 bis zum 31.03.2017 in zwei Exemplaren (1 Exemplar im Schnellhefter für den Prüfenden, 1 Exemplar geklammert oder mit Aktendulli fürs Archiv) bei den jeweiligen Sekretariaten einzureichen. Die Abgabe in digitaler Form ist nicht möglich. Das Thema der Hausarbeit muss an eine der besuchten Lehrveranstaltungen des Moduls G2 gekoppelt sein. Der/die jeweilige Leiter/in dieser Veranstaltung ist dann zugleich der/die betreuende Prüfer/in, mit dem/der alle weiteren konkretisierenden inhaltlichen Absprachen vorgenommen werden. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholung im Sommersemester 2017. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen. Weitere Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten werden zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Wir weisen alle Studierenden des BA 90 darauf hin, dass Sie nur im Rahmen der Studienordnung des BA 90 Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können. --------------------------------- Ansprechmöglichkeiten --------------------------------- Für offene Fragen stehen Ihnen die genannten Lehrenden des Moduls G2 im Rahmen ihrer angebotenen Sprechstunden gerne zur Verfügung. Die konkreten Sprechzeiten und -termine entnehmen Sie bitte den Angaben der Lehrenden im Stud.IP oder auf der jeweiligen Uni-Homepage. |